Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)
Förderprogramm für KMU in Schleswig-Holstein zur Finanzierung einzelbetrieblicher Investitionsvorhaben (Neubau, Erweiterung, Modernisierung) in ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten. Antragstellung vor Vorhabenbeginn bei der IB.SH.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei Investitionen in neue Betriebsstätten, Erweiterungen und Modernisierungen, um Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern und die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Modernisierungskosten
- Planungskosten
- Anschaffung von Anlagen und Maschinen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersatzinvestitionen
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Erhaltungsaufwand
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU gemäß EU-Definition
- Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet
- Mindestens 25% beihilfefreier Finanzierungsanteil
- 20% Eigenmittel
- Schaffung bzw. Sicherung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenschätzung
- Finanzierungsplan
- Betriebsbeschreibung
Bewertungskriterien
- Unternehmensgröße
- Standortgebiet (C- oder D-Gebiet)
- Erwarteter Beitrag zur Arbeitsplatzschaffung
- Innovations- und Klimaschutzbeitrag
Beschreibung
Das „Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein bei Investitionen zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten in ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten. Ziel der Förderung ist die Schaffung und Sicherung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Förderfähig sind Errichtungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen (u. a. Neubau, Ausbau, energetische Sanierung), Planungskosten sowie die Anschaffung von Anlagen und Maschinen. Ausgeschlossen sind Ersatzinvestitionen, Gebrauchtgüter und Erhaltungsaufwand. Voraussetzung für eine Antragstellung sind eine Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet, ein Finanzierungsanteil von mindestens 25 % beihilfefreiem Kapital, 20 % Eigenmittel sowie der Nachweis der Arbeitsplatzschaffung bzw. Arbeitsplatzbindung für mindestens fünf Jahre. Die Beurteilung erfolgt u. a. nach Unternehmensgröße, Standort und Beitrag zur Arbeitsplatzschaffung, Innovations- und Klimaschutzwirkungen.
Die Förderquote beträgt je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet für mittlere Unternehmen 10–20 % und für kleine Unternehmen 15–35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen; eine vorzeitige Maßnahmeaufnahme ist nur mit schriftlicher Genehmigung möglich. Zur Antragseinreichung werden ein Antragsformular, eine Kostenschätzung, ein Finanzierungsplan und eine Betriebsbeschreibung benötigt. Die Bewilligung erfolgt fortlaufend im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Förderung trägt das Programm zu nachhaltigem Wachstum, dauerhafter Beschäftigung und einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur in Schleswig-Holstein bei.
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