Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität

Förderung zur nachhaltigen städtischen Mobilität in Schleswig-Holstein: Gemeinden können Zuschüsse für Mobilitäts- und Radverkehrskonzepte sowie für investive Maßnahmen zur Umgestaltung öffentlicher Räume erhalten.

Smart Cities & Regionen Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: Öffentliche Einrichtung
Fördersumme: bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben
Förderquote: 40%

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und durch den Ausbau von Fuß- und Radwegen, die Verbesserung des ÖPNV sowie den Umbau öffentlicher Erschließungsanlagen einen Beitrag zur nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung zu leisten. Dabei sollen Umweltbedingungen verbessert, Treibhausgasemissionen reduziert und Barrierefreiheit hergestellt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungs-, Beteiligungs- und Monitoringkosten
  • Baukosten und Baunebenkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Parkkonzepte
  • Parkhäuser und Tiefgaragen
  • Planungs- und Baukosten für Anlagen der Elektromobilität
  • Ausgaben für Grunderwerb
  • Betriebs-, Unterhaltungs-, Pflege- und Folgekosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung ausgewiesen sind
  • Vorliegen eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
  • 10% Eigenanteil ist zu erbringen
  • Beachtung der aktuellen Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenberechnung
  4. Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung
  5. Rechtsbehelfsverzicht
  6. Datenschutzrechtliche Aufklärung

Bewertungskriterien

  • Nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
  • Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Innovationsgehalt der Mobilitätskonzepte
  • Beitrag zur nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung

Beschreibung

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität fördert innovative Maßnahmen zur Schaffung einer lebenswerten und umweltfreundlichen urbanen Infrastruktur in Schleswig-Holstein. Dieses Förderprogramm richtet sich an Städte und Gemeinden, die als Ober-, Mittel- oder Unterzentren sowie als Stadtrandkerne gemäß der Landesverordnung ausgewiesen sind. Im Mittelpunkt stehen Konzepte und Bauvorhaben, die den motorisierten Individualverkehr reduzieren und statt dessen den Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr stärken. Ziel ist es, den urbanen Raum nachhaltig umzugestalten und die Lebensqualität in den Stadtteilen durch verbesserte Umweltbedingungen, verminderte Treibhausgas- und Feinstaubemissionen sowie erhöhte Barrierefreiheit zu steigern.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben abdecken kann. Zu den förderfähigen Kosten zählen Planungs-, Beteiligungs- und Monitoringkosten sowie Bau- und Baunebenkosten im Rahmen der Umgestaltung öffentlicher Räume und der Errichtung attraktiver Fuß- und Radwegenetze. Voraussetzung für die Förderung ist eine solide integrierte Stadtentwicklung, in der vorhandene Gestaltungs- und Nutzungsdefizite aufgezeigt und konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität abgeleitet werden. Darüber hinaus ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Kosten zu erbringen. Nicht förderfähig sind beispielsweise Ausgaben für Parkkonzepte beziehungsweise Anlagen der Elektromobilität, Grunderwerbskosten sowie Betrieb, Unterhalt, Pflege und Folgekosten. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt anhand strenger Kriterien, die unter anderem den nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, die Innovationskraft der Mobilitätskonzepte und den Beitrag zur inklusiven, integrierten Stadtentwicklung bewerten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert. Zunächst reicht eine Skizze als Interessenbekundung zum festgelegten Stichtag ein, deren positive Bewertung zur Einladung zur Einreichung eines vollständigen Förderantrags führt. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fungiert hierbei als zentrale Bewilligungsstelle und unterstützt die kommunalen Antragsteller:innen während des gesamten Verfahrens. Das Programm steht als Teil der regionalen Maßnahmen zur Förderung von Smart Cities & Regionen, Umwelt- und Klimaschutz sowie symbiotischer Städtebauinitiativen und wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und Landesmitteln finanziert. Durch die praxisnahe Umgestaltung öffentlicher Räume werden nicht nur funktionale Verbesserungen erzielt, sondern zugleich auch sozial integrative Begegnungsräume geschaffen, die den urbanen Raum zukunftsfähig machen.

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