Zuschuss

Landeszuschuss für Kieferregulierungen

Landeszuschuss für zahnärztliche Kieferregulierungen in Vorarlberg, soweit diese unter die Richtlinie des jeweiligen Unterstützungsfonds fallen. Unbegrenzt gültig seit 01.01.2014, durchschnittlich € 280 pro Fall und Jahr.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Fördersumme: Durchschnittlich € 280 pro Fall und Jahr

Förderziel

Förderung zahnärztlicher Kieferregulierungen gemäß den Richtlinien der Unterstützungsfonds der Sozialversicherungsträger in Vorarlberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Zahnärztliche Kieferregulierungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Familiennettoeinkommen (ohne Familienbeihilfe) darf € 1.200 zuzüglich € 400 für jeden weiteren Angehörigen nicht übersteigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag an entsprechenden Sozialversicherungsträger
  2. Prüfung der Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds

Beschreibung

Der Landeszuschuss für zahnärztliche Kieferregulierungen in Vorarlberg unterstützt Privatpersonen aus einkommensschwächeren Familien dabei, medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen finanzierbar zu machen. Seit dem 01.01.2014 steht dieser Zuschuss unbegrenzt zur Verfügung und richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Unterstützungsfonds der Sozialversicherungsträger in Vorarlberg. Pro Fall und Jahr werden im Durchschnitt € 280 übernommen. Ziel dieser Förderschiene ist es, die zahnärztliche Kieferregulation gemäß den Richtlinien der Unterstützungsfonds zu fördern und somit die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Die Abrechnungen unterliegen einer periodischen Kontrolle, um eine zweckgerechte Mittelverwendung zu gewährleisten.

Interessiert sind insbesondere Familien, deren monatliches Nettoeinkommen (ohne Familienbeihilfe) € 1.200 nicht überschreitet, zuzüglich € 400 für jedes weitere familienangehörige Mitglied. Gefördert werden ausschließlich Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen, die den Anforderungen der Sozialversicherungsträger entsprechen. Ein Antrag ist fortlaufend möglich und kann direkt bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger eingereicht werden. Neben dem Antragsformular muss die Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen nachgewiesen werden. Die Betreuung und Auszahlung erfolgt in Kooperation mit der Vorarlberger Landesregierung, der Gebietskrankenkasse, der Sozialversicherung der Bauern, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Die unkomplizierte Antragstellung ohne feste Fristen ermöglicht einen zeitnahen Zugang zu finanzieller Entlastung, um notwendige kieferorthopädische Behandlungen im familiären Budget abzusichern.

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