Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)
Förderung für KMU in Berlin zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Zuschusshöhe bis zu 17.000 € bei unbefristeten Arbeitsverträgen. Anträge vor Arbeitsaufnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in kleinen und mittleren Unternehmen in Berlin, Stärkung guter Arbeit und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte des antragstellenden KMU muss in Berlin liegen
- KMU gemäß EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €)
- Wohnsitz der geförderten Personen in Berlin
- Abschluss eines Arbeitsvertrages für mindestens 12 Monate
- Wochenarbeitszeit der geförderten Person mindestens 35 Stunden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Bescheinigung des Jobcenters oder der Bundesagentur für Arbeit
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Formular zur Einhaltung des Landesmindestlohns
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin bietet Förderbetrieben finanzielle Anreize zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Ziel ist die Stärkung guter Arbeit und die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, indem Unternehmen bei unbefristeten Arbeitsverträgen einen Zuschuss von bis zu 17.000 € erhalten. Gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Berlin, die entweder mindestens sechs Monate arbeitslos waren, erwerbstätige Bürgergeldempfangende (einschließlich geringfügig Beschäftigter und Selbständiger), Teilnehmende an öffentlich geförderten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen oder MiniJobber:innen, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Berlin, eine Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden und die Zahlung mindestens des Berliner Landesmindestlohns. Kündigungsfreiheit in der Einsatzabteilung sowie der Abschluss eines Arbeitsvertrags für mindestens zwölf Monate müssen sichergestellt sein.
Die Antragstellung erfolgt vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses bei der zgs consult GmbH als Treuhänderin der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Notwendig sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular u. a. eine Bescheinigung des Jobcenters oder der Bundesagentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, ein Formular zur Einhaltung des Landesmindestlohns sowie eine De-minimis-Erklärung. Fördermittel können über 12 bis 24 Monate beantragt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Dieses Programm richtet sich an Berliner KMU, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und gleichzeitig sozial benachteiligte Zielgruppen in den regulären Arbeitsmarkt integrieren möchten.
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