Landwirtschaft – Produktionssicherung
Zinsgünstiges Darlehen bis zu 10 Mio. € für landwirtschaftliche Unternehmen zur Sicherung des betrieblichen Finanzierungsbedarfs. Antragstellung über die Hausbank, Programm befristet bis 30.06.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei der Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs sowie bei Folgeinvestitionen wie Flächen- und Unternehmenskauf, Erwerb von Betriebsmitteln, Lieferrechten, Tieren, Investitionen in Entwässerungs- oder Bewässerungsanlagen, Umschuldungen im Rahmen von Hofübergaben und Abfindung weichender Erben.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Flächen
- Unternehmenskäufe und ‑übernahmen
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen im Fischerei- und Aquakulturbereich
- Umsatzsteuer, wenn Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Definition der EU
- Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien
- Maßnahmen im Fischerei- und Aquakulturbereich sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- De-minimis-Beihilfeerklärung
- Kumulierungserklärung
Beschreibung
Das Programm „Landwirtschaft – Produktionssicherung“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet landwirtschaftlichen Unternehmen in ganz Deutschland ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 10 Mio. € jährlich zur Abdeckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfs. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion, darunter Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemäß EU-KMU-Definition. Die Kredite werden über die jeweilige Hausbank beantragt und können sowohl für Betriebsmittel als auch für Folgeinvestitionen verwendet werden. Dazu zählen der Erwerb von Flächen, Unternehmenskäufe oder ‑übernahmen, der Erwerb von Betriebsmitteln, Lieferrechten oder Tieren sowie Investitionen in Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen. Zudem sind Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen und die Abfindung weichender Erb:innen förderfähig. Die Förderung erfolgt zu 100 % der förderfähigen Kosten, befristet bis zum 30. Juni 2028.
Eine besondere Förderung erhalten junge Landwirt:innen unter 41 Jahren sowie ökologisch zertifizierte Betriebe in Form eines Zinsbonus oder LR-Top-Konditionen. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller:innen nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten und keine Maßnahmen im Fischerei- oder Aquakulturbereich durchführen. Für die Antragstellung sind eine De-minimis-Beihilfeerklärung und eine Kumulierungserklärung einzureichen, um die Einhaltung der EU-Beihilfeobergrenzen sicherzustellen. Das Programm gewährleistet durch individuelle Zinsfestschreibungen und Laufzeiten von drei bis 50 Jahren Planungssicherheit und unterstützt damit die nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Produktionsbetriebe im ländlichen Raum.