LEADER-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Die LEADER-Förderung in Nordrhein-Westfalen unterstützt seit 2023 innovative und nachhaltige Projekte zur Entwicklung ländlicher Räume. Anträge können laufend bis zum 31.12.2027 in einer der 45 LEADER-Regionen gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Mit der LEADER-Förderung sollen ländliche Räume zukunftsfähig gestaltet werden. Im Fokus stehen nachhaltige Projekte, die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen stärken, die interkommunale Zusammenarbeit fördern und Antworten auf Herausforderungen wie demografischen Wandel, Klimawandel sowie Ressourcenschutz entwickeln und erproben.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektumsetzung muss in einer der aktuell 45 LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen erfolgen
- Antragstellende müssen natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein
- Projekte sollen den Zielen des jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) entsprechen
- Eigenmittel müssen mindestens 20–30% der Gesamtprojektkosten betragen
- Projektkosten müssen je Projekt in der Regel zwischen 1.000 € und 250.000 € liegen
Bewertungskriterien
- Innovations- und Mehrwert für die Region
- Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte
- Beitrag zur Strukturentwicklung ländlicher Räume
- Umsetzung interkommunaler Zusammenarbeit
- Relevanz für die Ziele des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK)
Beschreibung
Mit der LEADER-Förderung in Nordrhein-Westfalen werden seit 2023 nachhaltige und innovative Einzelmaßnahmen in ländlichen Räumen unterstützt. Träger:innen aus privaten und öffentlichen Bereichen erhalten als Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, bei Projektkosten zwischen 1.000 € und 250.000 €. Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung & Innovation sowie Arbeit & Soziales. Ziel ist die zukunftsfähige Strukturentwicklung, um Innovationskraft und Wirtschaftspotenzial in den Regionen zu stärken, interkommunale Zusammenarbeit zu fördern und Antworten auf Herausforderungen wie dem demografischen Wandel und Ressourcenschutz zu finden und zu erproben.
Adressiert sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts – darunter Kommunen, Vereine, Stiftungen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen –, die in einer der aktuell 45 LEADER-Regionen aktiv werden möchten. Voraussetzung ist die Ausrichtung am jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzept (REK) sowie ein Eigenmittelanteil von 20 %–30 %. Die Bewertung erfolgt anhand von Innovations- und Mehrwert für die Region, Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekten, Beitrag zur ländlichen Strukturentwicklung sowie Umsetzung interkommunaler Kooperation. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden. Pro Vorhaben sind Förderbeträge von bis zu 250.000 € möglich.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.