LEADER-Förderung in Sachsen
EU-Programm LEADER fördert nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume in Sachsen 2023–2027. Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist eine nachhaltige, strukturprägende Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen. Im Mittelpunkt stehen nachhaltige Projekte und Prozesse, Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft, Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, des Tourismus sowie des Naturschutzes. Der Bottom-up-Ansatz ermöglicht lokalen Akteuren und LEADER-Aktionsgruppen die Entscheidung über Entwicklungsstrategien und Projektförderung.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Vorhaben
- Nicht-investive Vorhaben
- Einheitskosten Gebäude
- Einheitskosten Personal
- Sachkosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ort des Vorhabens im räumlichen Geltungsbereich der anerkannten LEADER-Region
- Vorhaben entspricht der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)
- positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens
- Zuwendungen für bauliche Investitionen nur für Eigentümer oder Erbbauberechtigte
- Vorhaben darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Votum der LAG
- Karte des räumlichen Geltungsbereichs
- Registriernummer BNR10 und BNR15
- Nachweis IAF-Registrierung
- Nachweis Gebäude-Netto-Raumfläche
- Tätigkeitsnachweise Personal
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie (LES)
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Innovationsgehalt
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Regionale Wertschöpfung
Beschreibung
EU-Programm LEADER – Regionale Impulse für Sachsens ländliche Räume
Das LEADER-Programm fördert im Freistaat Sachsen von 2023 bis 2027 modellhafte Projekte, die eine nachhaltige, strukturprägende Entwicklung in Dörfern und Kleinstädten vorantreiben. Mit einem Bottom-up-Ansatz entscheiden lokale Akteur:innen und die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) über Entwicklungsstrategien und Projektförderungen. Ziel sind innovative Vorhaben in Landwirtschaft, Tourismus, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz, Infrastruktur und Unternehmensfinanzierung. Förderquoten bis zu 80 % (je nach LEADER-Entwicklungsstrategie) ermöglichen Investitionen in bauliche Maßnahmen, Beratungs- und Sachkosten, Personal- und Reisekosten, Marketing sowie Management- und Kooperationsaufwendungen. Mit einem Gesamtbudget von 240,9 Mio. € sollen Innovationskraft, regionale Wertschöpfung und interkommunale Zusammenarbeit nachhaltig gestärkt werden.
Förderberechtigte und Antragsmodalitäten
Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 über die Internetbasierte Antragstellung (IAF) eingereicht werden. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Start-ups, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Träger und Bildungseinrichtungen mit Projekten im räumlichen Geltungsbereich einer anerkannten LEADER-Region. Voraussetzung sind die Übereinstimmung mit der lokalen Entwicklungsstrategie (LES), ein positiver Beschluss der LAG, die digitale Antragsregistrierung mit BNR 10/B 15 sowie Eigentumsrechte bei baulichen Investitionen. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen LES, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, LAG-Votum, Geltungsbereichskarte, IAF-Registriernachweis, Nachweise zur Gebäude-Netto-Raumfläche und zu Personalkosten. Nicht gefördert werden rückwirkende Kosten, Schuldenausgleich und Immobilienanschaffungen. Die Entscheidung erfolgt nach Kriterien wie Strategieeinbindung, Nachhaltigkeit, Innovationsgehalt, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und regionaler Wertschöpfung.