Zuschuss

LEADER-Förderung (LAG Region Obermain)

Förderung für Projekte in der Region Obermain im Rahmen der LEADER-Regionalentwicklung 2023–2027; Wirtschaftsprojekte 40 %, sonstige 60 %; Anträge jederzeit möglich.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 7.000 € - 250.000 €
Förderquote: 40% - 60%

Förderziel

Förderung von Projekten zur Stärkung der Region Obermain als Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Traditionsregion, Wirtschafts- und Lebensraum sowie nachhaltige Landbewirtschaftungs- und Naturregion im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES).

Förderfähige Ausgaben

  • Nettokosten für Teilleistungen (Personal- und Sachkosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektzuordnung zu den Entwicklungs- und Handlungszielen der LES
  • Mindestens lokal neuartiger Innovationsgrad
  • Transparente Kostenübersicht mit Angeboten für jede Teilleistung
  • Nachhaltige Projektträgerschaft über die Zweckbindungsfrist
  • Projekte dürfen vor Bewilligung nicht begonnen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Information_LEADER_Projektauswahlkriterien (PDF)
  2. LEADER-Projektbeschreibung (PDF)
  3. LEADER_Richtlinie_baymbl-2023-371 (PDF)

Bewertungskriterien

  • Zuordnung zu LES-Entwicklungszielen
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeit und Projektbetreuung
  • Wirtschaftlichkeit und Kostenangebot

Beschreibung

Die LEADER-Förderung in der LAG Region Obermain unterstützt gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Existenzgründer:innen in Bayern bei der Umsetzung innovativer Projekte, die zur Stärkung der Region als Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Traditionsstandort, Wirtschafts- und Lebensraum sowie als nachhaltige Landbewirtschaftungs- und Naturregion beitragen. Förderschwerpunkte liegen sowohl im Bereich wirtschaftlicher Vorhaben (Förderquote bis zu 40 %) als auch bei sonstigen Maßnahmen (bis zu 60 %), wobei eine nachhaltige Projektträgerschaft über die Zweckbindungsfrist hinaus sichergestellt sein muss. Anträge können jederzeit im Rahmen der Förderperiode 2023–2027 gestellt werden, die Zuwendungen bewegen sich zwischen 7.000 € und 250.000 €, wobei die Umsatzsteuer nicht gefördert wird.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Zuordnung zur Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Obermain und ein nachweislich mindestens lokal neuartiger Innovationsgrad. Eine transparente Kostenübersicht mit Angeboten für jede Teilleistung sowie ein Eigenanteil von mindestens 10 % sind verpflichtend. Bewertet werden Projekte nach Kriterien wie Innovationsgehalt, Wirtschaftlichkeit, Beitrag zu den LES-Entwicklungszielen und nachhaltiger Projektbetreuung. Förderfähige Ausgaben umfassen Nettokosten für Personal- und Sachleistungen. Interessierte Projektträger:innen finden alle notwendigen Unterlagen, darunter Merkblätter zu Projektauswahlkriterien, Projektbeschreibung und Richtlinie, als PDF bereitgestellt und können ihre Förderunterlagen direkt einreichen, ohne dass das Vorhaben vor Bewilligung begonnen wird.

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