Zuschuss

LEADER für ländliche Gebiete

EU-gestütztes Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung ländlicher Regionen durch Bürgerbeteiligung und Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien. Anträge können laufend über die Regionalmanagements der LEADER-Regionen gestellt werden.

Regionalförderung Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 250.000 € pro Projekt
Förderquote: 70%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Unterstützung von Kommunen, Kreisen, öffentlichen und privaten Akteuren bei der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LEADER-Regionen durch Projektförderung, transnationale Zusammenarbeit und LAG-Management.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für LAG-Management und Projektpersonal
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Schulung und Beratung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken
  • Rückwirkende Kosten
  • Umsatzsteuer, soweit erstattbar
  • Zinsen und Schuldendienst
  • Anschaffung gebrauchter Gegenstände

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss einer anerkannten LEADER-Region zugeordnet sein
  • Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) durch das zuständige Ministerium
  • Beschluss der LAG über die Projektförderung erforderlich
  • Projektbeginn nur nach Bewilligung durch die Bezirksregierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. LEADER-Richtlinie (PDF)
  2. Antragsformular (DOCX)
  3. Drittmittelerklärung
  4. Kämmerererklärung
  5. Verwendungsnachweis
  6. Projektbeschreibung
  7. Finanzierungsplan
  8. Nachweis Gemeinnützigkeit (falls zutreffend)
  9. Baugenehmigung/Nutzungserklärung (bei Baumaßnahmen)
  10. Lebensläufe von Projektpersonal

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur lokalen Entwicklungsstrategie (RES)
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Beteiligung und Nutzen für die regionale Bevölkerung
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Kooperations- und Vernetzungsgrad

Beschreibung

Das EU-gestützte Programm LEADER des Landes Nordrhein-Westfalen fördert ganzjährig innovative Projekte in ländlichen Regionen. Ziel ist die Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien (RES) durch intensive Bürger:innen­beteiligung und Vernetzung lokaler Akteur:innen. Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 250.000 € pro Vorhaben – werden als Zuschuss vergeben. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Gemeinnützige Organisationen, Personengesellschaften, Unternehmen, Existenzgründer:innen, Interessenverbände, Vereine sowie Privatpersonen, die in einer anerkannten LEADER-Region verankert sind. Voraussetzungen sind die Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), ein positiver Beschluss der LAG und der Projektbeginn erst nach Bewilligung durch die zuständige Bezirksregierung. Gefördert werden Ausgaben für Personalkosten im LAG-Management, Sach- und Reisekosten, Schulung und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit sowie grenzüberschreitende Kooperationen. Nicht zulässig sind Erwerb und Bauland, rückwirkende Kosten, erstattbare Umsatzsteuer, Zinsen, Schuldendienst und gebrauchte Anschaffungen. Die Projektdauer ist auf 36 Monate begrenzt.

Die Auswahl erfolgt durch die regionale Aktionsgruppe auf Basis nachvollziehbarer Kriterien wie Innovationsgehalt, Beitrag zur RES, Bürger:innen­nutzen, Nachhaltigkeit sowie Kooperationsgrad. Städte, Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und lokale Initiativen können fortlaufend Anträge über die Regionalmanagements der jeweiligen LEADER-Region einreichen. Die Begleitung durch qualifizierte Regionalmanager:innen und die Möglichkeit transnationaler Zusammenarbeit stärken ländliche Räume als Lebens-, Arbeits- und Erholungsort. Damit fördert LEADER nicht nur wirtschaftliche Impulse und Daseinsvorsorge, sondern auch die Identität, das kulturelle Erbe und neue Existenzgründungen in Nordrhein-Westfalen. Interessierte Projektträger:innen finden sämtliche Unterlagen wie Antragsformular, Richtlinie, Drittmittel- und Kämmerererklärung sowie Verwendungsnachweis in der Förderdatenbank des Landes.

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