Leben auf dem Land
Zinsgünstiges Darlehen für Investitionen in Infrastruktur, Tourismus, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Diversifizierung im ländlichen Raum Baden-Württembergs. Finanzierungsvolumen bis zu 10 Mio. € pro Jahr, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in die technische und soziale Infrastruktur, in sanften Tourismus, Dorferneuerung, Umnutzung agrarwirtschaftlicher Bausubstanz und außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen im ländlichen Raum Baden-Württembergs, um die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern und wirtschaftliche Entwicklung zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsvorrichtungen
- Geräte
- Grundstücks- und Gebäudeerwerb
- Investitionen in technische und soziale Infrastruktur
- Investitionen in den ländlichen Tourismus
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen und laufende Kosten
- Wohnwirtschaftliche Vorhaben zur Eigennutzung
- Primärproduktion der Landwirtschaft
- Investitionen kommunaler Gebietskörperschaften
- Vorhaben auf der Ausschlussliste der Rentenbank
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort in Baden-Württemberg
- Vorhaben im ländlichen Raum (Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten)
- Wirtschaftliche Tätigkeit des Vorhabens
- KMU im Sinne der EU-Definition oder sonstige natürliche oder juristische Personen im ländlichen Raum
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Programmmerkblatt Leben auf dem Land
- Antragsformular Leben auf dem Land
- Merkblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Anlage beihilferechtliche Angaben
- AGB I Förderdarlehen
- AGB II Förderdarlehen
Beschreibung
Ein zinsgünstiges Darlehen unterstützt Investitionen in die technische und soziale Infrastruktur sowie in Tourismus-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im ländlichen Raum Baden-Württembergs. Mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 10 Mio. € pro Antragstellenden und Jahr werden Maßnahmen wie Dorferneuerung, Umnutzung agrarwirtschaftlicher Bausubstanz oder außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen gefördert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, natürliche Personen, Landwirt:innen, Vereine, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Eine vollständige Refinanzierung (100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) ist möglich, wobei der ländliche Raum gemäß Landesentwicklungsplan alle Gemeinden unter 50 000 Einwohner:innen außerhalb von Verdichtungsgebieten umfasst. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten über die Hausbank gewährleisten eine flexible Planung unabhängig von Fristen.
Gefördert werden Ausgaben für Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geräte, Grundstücks- und Gebäudeerwerb sowie Investitionen in Infrastruktur und sanften Tourismus. Zusätzlich zählen Maßnahmen zur Ortsbildgestaltung, der Erhalt von Kulturgütern und der Umbau ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz zu den förderfähigen Projekten. Ausgeschlossen sind Umschuldungen, laufende Betriebskosten, Wohnnutzungen zur Eigennutzung, Primärproduktion der Landwirtschaft, Investitionen kommunaler Gebietskörperschaften, Vorhaben auf der Rentenbank-Ausschlussliste und ab dem 01.01.2025 die Installation eigenständiger fossiler Heizkessel. Zur Antragstellung sind das Programmmerkblatt „Leben auf dem Land“, das Antragsformular, das Merkblatt zu subventionserheblichen Tatsachen, die Anlage beihilferechtliche Angaben sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB I und II) vorzulegen. Die Kreditbeantragung erfolgt vor Projektbeginn im Hausbankenverfahren, wobei die Hausbank alle Unterlagen bündelt und an die Förderbank weiterleitet.
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