Zuschuss

Lebens!Nah - Die Förderung für umfassende Nahversorgung

Förderung für Nahversorgungsbetriebe in der Steiermark bei Investitionen und Digitalisierung mit Förderquoten von 15 % (zzgl. 5 % Innovationsbonus) bzw. 30 %. Anträge von 01.03.2024 bis 30.06.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Kleinst- und Kleinbetriebe
Fördersumme: max. 15.000 € Investition zzgl. Innovationsbonus, max. 2.500 € Digitalisierung
Förderquote: 15% - 30%
Projektstart ab: 01.03.2024

Förderziel

Ziel ist es, durch Unterstützung von bestehenden oder neu gegründeten Nahversorgungsbetrieben einen Beitrag zur Sicherung, Verbesserung und Attraktivierung der lokalen und regionalen Versorgung der Bevölkerung in der Steiermark zu leisten und regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Maschinen und Anlagen
  • Büro- und Geschäftsausstattung
  • Bauliche Maßnahmen
  • Digitale Infrastruktur (Hardware und Software)
  • ERP-/CRM-Systeme
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Gebrauchte Güter
  • Eigenleistungen
  • Personalkosten
  • Leasingfinanzierungen (außer Kaufleasing)
  • Öffentliche Abgaben (außer Anschlusskosten)
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs
  • Mehr als 50 % Umsatz mit Privatpersonen
  • Kleinst- oder Kleinbetrieb gemäß EU-Definition
  • Unternehmensstandort in der Steiermark
  • Keine unselbstständige Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungs- und Kostenplan
  3. Gewerbeberechtigung
  4. De-minimis-Erklärung
  5. Barrierefreiheitsnachweis
  6. Elektronische Signatur mit ID Austria

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Beitrag zur Sicherung der Nahversorgung
  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Beschreibung

Lebens!Nah ist eine Zuschussförderung der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Kleinst- und Kleinbetriebe in Handel, Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen, die in der Steiermark Waren und Dienste des täglichen Bedarfs anbieten und mehr als 50 % ihres Umsatzes mit Privatpersonen erzielen. Ziel dieser Initiative ist es, regionale Nahversorgungsstrukturen zu erhalten, die Lebensqualität vor Ort zu stärken sowie lokale Wirtschaftskreisläufe zu fördern. Gefördert werden sowohl bestehende als auch neu gegründete Nahversorgungsbetriebe, die durch innovative Projekte und bauliche Maßnahmen ihre Attraktivität steigern und Arbeitsplätze außerhalb der Ballungsräume sichern.

Im Modul Investition werden Neuinvestitionen wie Maschinen, Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung sowie bauliche Maßnahmen (mind. 20.000 € Projektvolumen) mit 15 % Zuschuss (max. 15.000 € zzgl. 5 % Innovationsbonus) gefördert. Das Modul Digitalisierung unterstützt erstmals eingeführte Hardware- und Softwarelösungen, ERP-/CRM-Systeme, Websites, Online-Shops und digitale Prozessmanagementtools (mind. 3.000 € Projektvolumen) mit 30 % Zuschuss (max. 2.500 €). Anträge sind von 01.03.2024–30.06.2027 online im SFG-Portal mit ID Austria einzureichen. Förderfähige Ausgaben umfassen keine gebrauchten Güter, Eigenleistungen, Personalkosten oder Standard-IT-Ausstattung. Als Bewertungskriterien gelten Innovationsgehalt, Beitrag zur Sicherung der Nahversorgung und Wirtschaftlichkeit. Zur Antragstellung sind Projektbeschreibung, Finanzierungs- und Kostenplan, Gewerbeberechtigung, De-minimis-Erklärung, Nachweis barrierefreies Bauen sowie eine elektronische Signatur erforderlich. Diese Förderung bietet eine attraktive Chance, regionale Angebote zu modernisieren und digital zu gestalten.

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