Zuschuss

Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg

Zins- und Direktzuschüsse für Lebensmittel-Nahversorgungsbetriebe in Salzburg zur Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung mit Lebensmitteln. Anträge innerhalb von 6 Monaten ab Investitionsbeginn möglich. Gültig bis 31.12.2026.

Regionalförderung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.04. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Zinsenzuschuss 6% p.a. auf Investitionskredite bis € 200.000; Direktzuschuss 10% auf Investitionen bis € 50.000; Betr...
Förderquote: 3% - 10%
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Wohnbevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs durch Erhaltung, Stärkung sowie Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Betriebsmittelkosten
  • Innovationskosten
  • Marketing- und Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ankauf von Grundstücken
  • Leasingfinanzierung
  • Ankauf geringwertiger Wirtschaftsgüter
  • Reparaturkosten
  • Projekte mit förderbaren Kosten < € 5.000

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg (Lebensmittelhandel, Bäcker oder Fleischer)
  • Vollständiges Lebensmittelsortiment
  • Jahresumsatz mit Lebensmitteln bis € 5 Mio.
  • Lebensmittel-Verkaufsfläche bis 600 m²
  • Höchstens 10 Betriebsstätten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Auszug aus dem Firmenbuch
  2. Jahresabschlüsse bzw. E/A-Rechnungen der letzten 2 Jahre
  3. Umsatzsteuerbescheide oder Steuerberaterbestätigung
  4. Bonitätsbeurteilung und Kreditpromesse
  5. Kostenvoranschläge und Rechnungen
  6. Nachweise über andere Förderzusagen
  7. Behördliche Genehmigungen

Bewertungskriterien

  • Vollständiges Lebensmittelsortiment
  • Wirtschaftliche Eigenständigkeit gemäß KMU-Definition
  • Beitrag zur lokalen Nahversorgung
  • Innovationsgehalt bei Innovationsprämie
  • Standort in unterversorgtem Gebiet

Beschreibung

Das Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm des Landes Salzburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in der Region Salzburg bei der Erhaltung, Stärkung sowie Neugründung und Übernahme von Nahversorgungsbetrieben mit vollständigem Lebensmittelsortiment. Ziel ist die Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Wohnbevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs. Gefördert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie innovative Vorhaben und Marketing- und Beratungskonzepte. Die Laufzeit des Programms reicht bis zum 31. Dezember 2026, Anträge sind bis zu sechs Monate nach Beginn der Maßnahme möglich.

Förderberechtigt sind Unternehmen der Wirtschaftskammer Salzburg aus den Gremien „Lebensmittelhandel“, „Bäcker:innen“ oder „Fleischer:innen“ mit einem jährlichen Umsatz bis zu 5 Mio. EUR, einer Verkaufsfläche bis 600 m² und maximal zehn Betriebsstätten. Die Förderquote beträgt je nach Maßnahme 3 % bis 10 %. Im Detail werden Zinsenzuschüsse von 6 % p.a. für Investitionskredite bis zu 200.000 EUR sowie 3 % p.a. für Betriebsmittelkredite bis zu 90.000 EUR gewährt. Direktzuschüsse decken 10 % der förderbaren Investitionskosten bis 50.000 EUR ab, Innovationsprämien bis zu 7.000 EUR und Marketing- bzw. Beratungskonzepte mit bis zu 7.000 EUR bzw. 2.000 EUR. Ausgenommen sind u. a. Grundstücksankäufe, Leasing- oder Reparaturkosten sowie Projekte mit förderbaren Ausgaben unter 5.000 EUR. Als Bewertungsmaßstäbe dienen die Vollständigkeit des Sortiments, wirtschaftliche Eigenständigkeit, Beitrag zur Nahversorgung, Innovationsgehalt und Lage in unterversorgtem Gebiet. Voraussetzungen und Antragsunterlagen umfassen u. a. Firmenbuchauszug, Jahresabschlüsse, Kreditpromesse und Kostenvoranschläge.

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