Zuschuss

Lehrlingsausbildung für Erwachsene

Förderung von Lehrverhältnissen mit Personen über 18 Jahren in Österreich: Basisförderung auf Grundlage des Entgelts für Hilfskräfte statt der Lehrlingsentschädigung. Antragstellung gebührenfrei und innerhalb von drei Monaten nach dem förderbaren Ereignis möglich. Gültig ab 01.07.2013, unbefristet.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Unterstützung und Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen über 18 Jahre. Ziel ist die Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems und die Begleitung von Ausbildungsbetrieben bei innovativen Instrumenten der Lehrlingsausbildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnkosten (Entgelt für Hilfskräfte)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Lehrverhältnis mit Personen über 18 Jahren
  • Entlohnung mindestens nach Entgelt für Hilfskräfte
  • Antragstellung innerhalb von drei Monaten ab förderbarem Ereignis
  • Ausschluss von Gebietskörperschaften und Betrieben bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Berufsausbildungsgesetz

Beschreibung

Die bundesweite Zuschussförderung für die Lehrlingsausbildung für Erwachsene unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Österreich bei Lehrverhältnissen mit Personen über 18 Jahren. Anstelle der herkömmlichen Lehrlingsentschädigung richtet sich die Basisförderung nach dem Entgelt für Hilfskräfte und fördert gezielt Lohnkosten. Seit 1. Juli 2013 besteht damit eine unbefristete Möglichkeit, die duale Ausbildung weiterzuentwickeln und die betriebliche Ausbildungsqualität zu sichern. Innovative Instrumente der Lehrlingsausbildung werden dabei ebenso begleitet wie Betriebe, die neue pädagogische und organisatorische Ansätze erproben.


Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein bestehendes Lehrverhältnis mit volljährigen Auszubildenden, eine Bezahlung mindestens auf Hilfskräfte-Niveau sowie die gebührenfreie Antragstellung innerhalb von drei Monaten ab dem förderbaren Ereignis. Ausgeschlossen sind Gebietskörperschaften und Betriebe mit gravierenden Verstößen gegen das Berufsausbildungsgesetz. Gefördert werden ausschließlich Lohnkosten, wodurch Lehrberechtigte einen klaren finanziellen Vorteil erhalten. Mit diesem Instrument des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus werden Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützt und Impulse für zukunftsorientierte Aus- & Weiterbildung gesetzt.

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