Leistungen an Inklusionsbetriebe
Der Freistaat Bayern fördert Inklusionsbetriebe beim Aufbau, der Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung nach § 217 SGB IX. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt Inklusionsbetriebe beim Aufbau, der Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung sowie bei der betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwänden nach § 217 SGB IX. Ziel ist die Schaffung und Sicherung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in Inklusionsbetrieben in Bayern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Lohnkostenzuschüsse für Zielgruppenmitarbeiter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen oder Abteilung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Mindestens 30 % schwerbehinderte Mitarbeiter im Sinne des § 215 SGB IX
- Anteil der schwerbehinderten Mitarbeiter in der Regel nicht über 50 %
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebote
- Kostenvoranschläge
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Inklusionsbetriebe beim Aufbau, der Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung sowie bei betriebswirtschaftlicher Beratung und besonderen Aufwänden gemäß § 217 SGB IX. Ziel der Initiative ist die Schaffung und Sicherung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Bayern. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann fortlaufend beantragt werden. Für jeden neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplatz werden bis zu 75.000 € gewährt, wobei die Mittel für Investitionskosten, Lohnkostenzuschüsse für Zielgruppenmitarbeiter:innen und betriebswirtschaftliche Beratung verwendet werden können.
Förderberechtigt sind Inklusionsbetriebe, die mindestens 30 % schwerbehinderte Mitarbeiter:innen im Sinne des § 215 SGB IX beschäftigen; der Anteil soll in der Regel nicht über 50 % liegen. Antragsteller:innen benötigen Kostenvoranschläge oder Angebotsschreiben, um den Förderbedarf zu belegen. Die Anträge werden beim zuständigen Inklusionsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales eingereicht und können ohne feste Frist gestellt werden. Die Maßnahme trägt wesentlich zur gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt bei und stärkt die wirtschaftliche und soziale Integration in allen bayerischen Regionen.
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