Zuschuss

Leistungen für Pflegekinder, Bgld KJHG

Das Land Burgenland gewährt Pflegepersonen zur Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwands ein pauschaliertes Pflegekindergeld sowie im Einzelfall Sonderbedarf und übernimmt auf Antrag Sozialversicherungsbeiträge. Gültig ab 14.11.2013, Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Förderung der Abgeltung des mit der Betreuung und Erziehung von Pflegekindern verbundenen Aufwands durch Zahlung eines pauschalierten Pflegekindergeldes, Gewährung von Sonderbedarf im Bedarfsfall und Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pauschaliertes Pflegekindergeld
  • Sonderbedarf
  • Sozialversicherungsbeiträge

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollerziehung nach § 32 Bgld. KJHG
  • Schriftlicher Antrag vor Inanspruchnahme des Sonderbedarfs
  • Keine anderweitige sozialversicherungsrechtliche Absicherung (für Übernahme der Beiträge)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Kostennachweise für Sonderbedarf

Beschreibung

Im Burgenland bietet eine Förderung Pflegepersonen, die ein Kind im Rahmen der vollen Erziehung (§ 32 Bgld. KJHG) aufnehmen, eine bedarfsorientierte finanzielle Unterstützung an. Die Leistung umfasst ein pauschaliertes Pflegekindergeld zur Abgeltung des Betreuungs- und Erziehungsaufwands, einen anteiligen Zuschlag von 10 % ab dem 14. Lebensjahr des Kindes sowie die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen, sofern keine anderweitige Absicherung besteht. Im Bedarfsfall kann ein ergänzender Sonderbedarf gewährt werden, der vor Inanspruchnahme schriftlich zu beantragen und durch Kostennachweise zu belegen ist. Die Landesregierung regelt per Verordnung die Auszahlungsmodalitäten und passt die Richtsätze regelmäßig an den altersgerechten Aufwand an. Anträge sind seit dem 14. November 2013 unbefristet und fortlaufend möglich, was eine flexible Planung und schnelle Hilfe im Alltag von Pflegefamilien sicherstellt.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die als Pflegeperson in Vollerziehung tätig sind und finanzielle Aufwandsentschädigungen sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Anspruch nehmen möchten. Voraussetzungen sind ein schriftlicher Antrag vor Leistungserbringung, die Bestätigung der vollen Erziehung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde sowie der Nachweis, dass keine andere Sozialversicherung vorliegt. Als förderfähige Ausgaben gelten das pauschalisierte Pflegekindergeld, der Sonderbedarf und die Versicherungsbeiträge. Benötigt werden neben dem schriftlichen Antrag konkrete Kostennachweise für den Sonderbedarf. Über die jeweilige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat erfolgen ausführliche Beratungen zu allen Förderkriterien. Das Programm bietet damit eine verlässliche und inklusive Basisunterstützung für alle, die sich langfristig für das Wohl von Pflegekindern engagieren möchten.

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