Leitlinien für Regionalbeihilfen 2021-2022
Die Leitlinien der Europäischen Kommission für Regionalbeihilfen erläutern die Voraussetzungen, Anreize und Kriterien, die staatliche Beihilfen erfüllen müssen, um die regionale Entwicklung und den territorialen Zusammenhalt in benachteiligten EU-Gebieten zu fördern.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Leitlinien ist es, Investitionen in A- und C-Fördergebiete zu unterstützen, Arbeitsplätze zu schaffen und regionale Ungleichheiten abzubauen, während gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für materielle und immaterielle Vermögenswerte
- Voraussichtliche Lohnkosten für geschaffene Arbeitsplätze
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Investition muss zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur regionalen Entwicklung beitragen
- Es dürfen keine Verlagerungen von Betriebsstätten erfolgen
- Erfüllung der nationalen und EU-spezifischen Kriterien bezüglich Pro-Kopf-BIP und Arbeitslosenquote
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Standardantragsformular
- Nachweise zu wirtschaftlichen Indikatoren (Pro-Kopf-BIP, Arbeitslosenquote)
- Beleg der geplanten Investitionsmaßnahmen
Bewertungskriterien
- Anreizeffekt
- Erforderlichkeit
- Geeignetheit
- Angemessenheit
- Vermeidung negativer Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel
- Transparenz
Beschreibung
Die Leitlinien für Regionalbeihilfen 2021‑2022 stellen einen umfassenden Rahmen dar, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht, staatliche Beihilfen gezielt zur Förderung der regionalen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts einzusetzen. Diese Richtlinien definieren die Voraussetzungen, unter denen Beihilfen gewährt werden dürfen, um mit den Vorgaben des Binnenmarkts konform zu sein. Dabei wird klar zwischen Investitions‐ und Betriebsbeihilfen unterschieden: Investitionsbeihilfen sollen beispielsweise die Errichtung neuer Betriebsstätten oder die Erweiterung bestehender Infrastruktur fördern, während Betriebsbeihilfen darauf ausgerichtet sind, laufende Mehrkosten in strukturell benachteiligten Regionen auszugleichen. Die Vorgaben berücksichtigen dabei sozioökonomische Indikatoren wie das Pro‑Kopf‑BIP, Arbeitslosenquoten und Bevölkerungsdichten, um die Auswahl von A‑ und C‑Fördergebieten transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Im Detail ermöglichen die Leitlinien den Mitgliedstaaten, die beihilfefähigen Kosten – sei es für materielle und immaterielle Vermögenswerte oder prognostizierte Lohnkosten – exakt zu ermitteln. Damit wird gewährleistet, dass die gewährten Beihilfen einen klaren Anreizeffekt besitzen, der Investitions- und Standortentscheidungen maßgeblich beeinflusst. Insbesondere Unternehmen, sowohl große als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sollen durch die Förderung motiviert werden, zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten in den ausgewiesenen Fördergebieten aufzunehmen oder bestehende Aktivitäten zu intensivieren. In Gebieten, in denen ein signifikanter Strukturwandel stattfindet oder die Bevölkerungsrückgänge zu beobachten sind, sind gegebenenfalls höhere Beihilfehöchstintensitäten zulässig, um den besonderen Herausforderungen dieser Regionen gerecht zu werden.
Darüber hinaus legen die Leitlinien großen Wert auf Transparenz und Überwachung. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle relevanten Informationen zu den gewährten Beihilfen über zentrale nationale oder europäische Beihilfentransparenzdatenbanken in einem standardisierten Format öffentlich zugänglich zu machen. Detaillierte Aufzeichnungen und regelmäßige Evaluierungen sollen sicherstellen, dass die positiven Effekte der Beihilfen – wie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Ankurbelung lokaler Wirtschaftstätigkeiten – die möglichen Wettbewerbsverzerrungen und negativen Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten deutlich überwiegen. Insgesamt bieten die Leitlinien einen ausgewogenen, praxisorientierten Rahmen, der dazu beiträgt, regionale Disparitäten abzubauen und den sozialen sowie wirtschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union nachhaltig zu stärken.