Zuschuss

Leitlinien für Regionalbeihilfen ab 2022

Diese Leitlinien der Europäischen Kommission zur Gewährung von Regionalbeihilfen ab 2022 sollen die regionale Entwicklung sowie den territorialen Zusammenhalt in benachteiligten Gebieten fördern, indem Investitions- und Betriebsbeihilfen gezielt eingesetzt werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: EU
Unternehmensgröße: KMU und große Unternehmen

Förderziel

Ziel ist es, durch staatliche Beihilfen Investitionen in materielle sowie immaterielle Vermögenswerte zu unterstützen, die regionale wirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen und langfristig den Zusammenhalt innerhalb der EU zu stärken. Gleichzeitig sollen die Wettbewerbsbedingungen gewahrt und negative Auswirkungen auf Handel und Marktdynamik minimiert werden.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Der Beihilfeempfänger muss seinen Sitz in einem benachteiligten Fördergebiet haben
  • Investitionsvorhaben müssen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur nachhaltigen regionalen Entwicklung beitragen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beihilfeantrag
  2. Standardformular
  3. Nachweise zu Investitions- und Lohnkosten

Bewertungskriterien

  • Anreizeffekt
  • Erforderlichkeit staatlicher Maßnahmen
  • Geeignetheit der Beihilfe
  • Angemessenheit (Beschränkung auf das erforderliche Minimum)
  • Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel

Beschreibung

Leitlinien für Regionalbeihilfen ab 2022 bieten einen umfassenden rechtlichen Rahmen für die Gewährung von Zuschüssen, die insbesondere zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung benachteiligter EU-Regionen beitragen sollen. Die Europäischen Kommission hat diese Richtlinien erstellt, um den territorialen Zusammenhalt zu stärken und strukturelle Ungleichgewichte abzubauen. Dabei steht die zielgerichtete Unterstützung von Investitionen in materielle wie auch immaterielle Vermögenswerte im Mittelpunkt – Zuschüsse sollen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu anregen, in Regionen mit niedrigeren Pro-Kopf-BIP und erhöhter Unterbeschäftigung aktiv zu investieren. Mit besonderer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten werden unterschiedliche Fördergebiete definiert, wobei zwischen A‑Fördergebieten (besonders benachteiligten Regionen) und C‑Fördergebieten unterschieden wird.

Der primäre Förderzweck dieser Leitlinien ist es, einen Anreizeffekt herbeizuführen, der es den Beihilfeempfänger:innen ermöglicht, Investitions- oder Standortentscheidungen zu treffen, die ohne staatliche Unterstützung nicht realisierbar gewesen wären. Dazu müssen kontrafaktische Szenarien klar dargelegt und durch entsprechende Nachweise belegt werden. Die Regelungen stellen sicher, dass die zugewiesenen Zuschüsse auf das erforderliche Minimum beschränkt bleiben, um weitreichende Wettbewerbsverfälschungen und negative Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Handel zu vermeiden. Zudem wird die Transparenz der Beihilfen durch verpflichtende Berichterstattungen und regelmäßige Evaluierungen gewährleistet, sodass die staatliche Förderung stets im Einklang mit den Grundsätzen der Kohäsionspolitik und dem Binnenmarkt erfolgt.

Zur praktischen Umsetzung dienen detaillierte Antragsformulare und standardisierte Verfahren, welche die Bewertung der beihilfefähigen Kosten – basierend auf Investitions- und Lohnkosten – ermöglichen. Die Leitlinien enthalten klar definierte Kriterien für die Annahme von Fördergebieten, wobei Bevölkerungsanteile, regionale BIP-Daten und Arbeitslosenquoten herangezogen werden, um eine faire Verteilung der Beihilfen zu garantieren. Insgesamt stellen diese Regeln sicher, dass die Unterstützung regionaler Investitionen nicht nur kurzfristige Impulse setzt, sondern langfristig zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze und zur Steigerung der regionalen Wirtschaftskraft beiträgt. Eine regelmäßige Überprüfung und die Möglichkeit zur Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen runden das Konzept ab.

Antrag starten →