Liquiditätskredit
Mittelständische Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg können zinsverbilligte Darlehen von 10.000 € bis 5 Mio. € zur Deckung von Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen erhalten. Antrag jederzeit über die Hausbank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von betrieblichen Liquiditätsbedarfen zur Unternehmensentwicklung, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit (Konsolidierungen/Umschuldungen) sowie zur Finanzierung von Betriebsübernahmen (Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Abfindungen).
Förderfähige Ausgaben
- Betriebsmittelfinanzierung
- Konsolidierungen
- Betriebsübernahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine Investitionsvorhaben
- Vorhaben ohne Bezug zu Baden-Württemberg
- Installation eigenständiger fossiler Heizkessel ab 01.01.2025
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept durch Hausbank bestätigt
- Erfüllung umwelt- und sozialrechtlicher Anforderungen
- Maximal 500 Beschäftigte
- Keine Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Leitlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular WF_1001
- Beihilfeantrag WF_1301
- Datenschutzhinweise
- Programmmerkblatt Liquiditätskredit
- Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung
Bewertungskriterien
- Bonität des Unternehmens
- Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten
- Tragfähigkeit des wirtschaftlichen Gesamtkonzepts
Beschreibung
Der Liquiditätskredit der L-Bank unterstützt mittelständische Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe in Baden-Württemberg bei der Absicherung ihres laufenden Finanzbedarfs. Mit zinsverbilligten Darlehen im Umfang von 10.000 € bis 5 Mio. € können Betriebsmittelfinanzierung, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen voll finanziert werden. Ziel ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die Schaffung von Wachstumsspielräumen und die Begleitung von Nachfolgeregelungen. Die Förderhöchstgrenze richtet sich nach einem tragfähigen wirtschaftlichen Gesamtkonzept, das durch das Hausinstitut bestätigt werden muss. Der Kredit steht in 4 bis 20 Jahren zur Rückzahlung zur Verfügung und bietet flexible Sollzinsbindungen und tilgungsfreie Zeiten; bei Kreditrahmen ohne ausreichende Sicherheiten können Bürgschaften zu günstigen Konditionen hinzugezogen werden.
Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, vorausgesetzt, sie erfüllen umwelt- und sozialrechtliche Standards. Ausgeschlossen sind reine Investitionsvorhaben, Vorhaben ohne Landesbezug oder eigenständige fossile Heizkessel ab dem 01.01.2025. Die Bewertung erfolgt anhand der Bonität, der Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten und der Tragfähigkeit des Gesamtkonzepts; eine 100 %ige Förderquote ist möglich. Anträge können jederzeit über die Hausbank gestellt werden. Die Antragstellenden reichen im Hausbankenverfahren u. a. das Formular WF_1001, den Beihilfeantrag WF_1301, das Programmmerkblatt und die Konditionenübersicht ein. Nach positiver Prüfung zahlt die Hausbank das Förderdarlehen aus und betreut das weitere Verfahren inklusive Verwendungsnachweis und Kontrolle.
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