Literatur, Projekt- und Jahresförderungen
Förderung von Publikationsprojekten, Literaturveranstaltungen, Übersetzungen, Digitalisierungs- und Literaturvermittlungsprojekten sowie Jahresprogrammen in Kärnten. Online-Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Literaturprojekten (Publikationen, Veranstaltungen, Übersetzungen, Digitalisierungen) und Jahresprogrammen mit Kärnten-Bezug, um das literarische Schaffen und die kulturelle Vielfalt im Land zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Druckkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Baumaßnahmen
- Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Bestimmungen der §§ 3–5 K-KFördG
- Kärnten-Bezug (Ort oder thematisch)
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Einreichung aller Anlagen innerhalb der Frist
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes/digital signiertes Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis mit Belegübersicht
Bewertungskriterien
- Kärnten-Bezug
- Innovationsgehalt des Projekts
- Qualität von Konzept und Realisierung
Beschreibung
Mit den “Literatur-, Projekt- und Jahresförderungen” stärkt das Land Kärnten das literarische Schaffen in allen Facetten: Gefördert werden Publikationsvorhaben, Lesereihen und Literaturfestivals ebenso wie Übersetzungen, Digitalisierungsmaßnahmen und Literaturvermittlungsprojekte. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen, die einen thematischen oder örtlichen Kärnten-Bezug vorweisen. Die Förderquote beträgt bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, darunter Personal-, Sach-, Druck- und Reisekosten. Jahresprogramme mit wiederkehrenden literarischen Angeboten genießen dabei ebenso Berücksichtigung wie grenzüberschreitende Initiativen oder die Verbindung von Literatur mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen. Anträge können jederzeit online eingereicht werden – vor Projektbeginn und unter Einhaltung der Einreichfristen, die jeweils auf dem Kulturchannel veröffentlicht werden. Neben einem vollständig ausgefüllten und unterfertigten Förderantrag sind ein Finanzierungsplan sowie ein Verwendungsnachweis mit Belegübersicht vorzulegen.
Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Kärnten-Bezug, Innovationsgehalt sowie Qualität von Konzept und Realisierung. Ziel ist es, Kulturvielfalt und literarische Vielfalt im Land nachhaltig zu fördern und neue Zugänge zu schaffen. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Amtes der Kärntner Landesregierung begleitet Antragstellende mit fachlicher Beratung und gewährleistet ein transparentes, faires Förderverfahren. Sobald die Förderentscheidung vorliegt, wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen und mit dem Projektbeleg nachgewiesen. Mit diesen Fördermaßnahmen entsteht ein lebendiger Literaturraum in Kärnten, der lokale Autor:innen unterstützt, grenzüberschreitende Dialoge ermöglicht und dem Publikum vielfältige literarische Erlebnisse bietet.
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