Livemusik-Förderung
Förderung für Mannheimer Musikclubs und Musikinitiativen, die kontinuierlich Live-Konzerte veranstalten. Anträge bis 30.04.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Nachhaltige Stärkung von Livemusikspielstätten in Mannheim als kulturelle Begegnungsorte durch finanzielle Förderung anhand der Anzahl richtlinienkonformer Veranstaltungen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis eines ganzjährigen Spielbetriebs in Mannheim seit dem Jahr vor der Antragstellung
- Veranstaltung von mindestens acht Live-Konzerten im Jahr (GEMA-Tarife U-K, U-V & E, M-CD & M-V)
- Mehrheitlich eigenschöpferische Inhalte (Kompositionen, Improvisationen) der auftretenden Künstler*innen
- Maximale Besucherkapazität von 1.000 Personen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- GEMA-Rechnungen und Anmeldeformular aus 2024
- GEMA-Vertrag/-Änderung, Fälligkeitshinweis und Künstlerverträge aus dem Vorjahr
- Geplantes Jahresprogramm im Jahr der Antragstellung
- Beiblatt Livemusikförderung
Beschreibung
Die Livemusik-Förderung des Kulturamtes der Stadt Mannheim richtet sich an Mannheimer Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich Live-Konzerte veranstalten und als gemeinnützige Vereine oder Interessenverbände organisiert sind. Ziel dieser Zuschusslinie ist die nachhaltige Stärkung von Livemusikspielstätten als kulturelle Begegnungsorte. Gefördert werden Veranstaltungen, bei denen die auftretenden Künstler:innen mehrheitlich eigenschöpferische Inhalte wie Kompositionen oder Improvisationen präsentieren. Voraussetzung ist ein nachgewiesener ganzjähriger Spielbetrieb in Mannheim ab dem Jahr vor der Antragstellung sowie die Durchführung von mindestens acht Konzerten pro Kalenderjahr gemäß den GEMA-Tarifen U-K, U-V & E oder M-CD & M-V. Die maximale Besucherkapazität darf 1.000 Personen nicht überschreiten. Die Höhe des Zuschusses wird anteilig anhand der Anzahl der richtlinienkonformen Veranstaltungen im Vorjahr berechnet, wobei die Gesamtzahl der geförderten Termine aller Zuwendungsempfänger:innen als Bezugsgröße dient.
Interessierte Vereine und Organisationen können bis zum 30. April 2026 einen formlosen Antrag auf Livemusik-Förderung einreichen. Dazu sind folgende Unterlagen in der vorgeschriebenen Form beizufügen: das ausgefüllte Antragsformular, GEMA-Rechnungen und Anmeldeformulare aus dem Vorjahr, Nachweise zu GEMA-Verträgen oder -Änderungen sowie Künstler:innenverträgen, das geplante Jahresprogramm für das Antragsjahr und das ergänzende Beiblatt für die Livemusik-Förderung. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der städtischen Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten. Durch diese Förderung wird die lokale Live-Szene nachhaltig unterstützt und als wichtiger Bestandteil der Mannheimer Kulturlandschaft gestärkt.
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