LWL-Budget für Arbeit
Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen. Zuschüsse bis zu 75 % der Lohnkosten, Inklusionsprämien bis zu 4.000 €, Anträge bis 3 Monate nach Beginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Übergangs von Menschen mit Behinderung aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder vergleichbaren Einrichtungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Unterstützung bei Ausbildung und Qualifizierung durch Lohnkostenzuschüsse, Inklusionsprämien, Inklusionsbudgets und Ausbildungsbudgets.
Förderfähige Ausgaben
- Lohnkosten
- Ausbildungsvergütung
- Anleitung und Begleitung
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Fahrtkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionsgüter
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Stunden/Woche (in Inklusionsbetrieben 12 Stunden)
- Beschäftigung für mindestens 12 Monate
- Entgelt tariflich oder ortsüblich bzw. mindestens Mindestlohn
- Wohnsitz in Westfalen-Lippe für Inklusionsbudget
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Fachdienstliche Stellungnahme
- Beschäftigungsnachweis
- Lohnabrechnungen
Beschreibung
Das Programm „LWL-Budget für Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) verfolgt das Ziel, Menschen mit wesentlicher Behinderung den Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder vergleichbaren Einrichtungen in den ersten Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Gefördert werden Beschäftigte aus westfälisch-lippischen WfbM, Personen mit anerkannter Schwerbehinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf sowie arbeitsuchende Menschen mit psychischer Erkrankung. Es bündelt gesetzliche Leistungen (§ 61/§ 61a SGB IX) und ergänzt sie um Zuschüsse zu Lohnkosten, Ausbildungsvergütungen und fachlicher Begleitung. Laufende Zuschüsse decken bis zu 75 % der bereinigten Arbeitnehmer:innen-Bruttolohnkosten ab und können für bis zu fünf Jahre bewilligt werden. Ergänzend stehen Inklusionsprämien von bis zu 4.000 € für unbefristete und 2.000 € für befristete Beschäftigungsverhältnisse sowie individuelle Inklusionsbudgets für Qualifizierungsmaßnahmen bereit.
Die Antragstellung ist bis drei Monate nach Beginn des sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses möglich; gefördert wird eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche (in Inklusionsbetrieben ab 12 Stunden) und eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten bei tariflichem oder ortsüblichem Entgelt. Förderfähige Ausgaben umfassen Lohnkosten, Anleitung und Begleitung, Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildungsvergütung und Fahrtkosten. Zur Antragsunterlage gehören das Antragsformular, eine fachdienstliche Stellungnahme, Beschäftigungsnachweise und Lohnabrechnungen. Arbeitgeber:innen können sich gemeinsam mit potenziellen Teilnehmenden an die Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort wenden. Das Angebot ist fortlaufend geöffnet und stellt eine passgenaue Unterstützung für inklusive Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen dar.
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