Markterschließungsprogramm für KMU
Bundesweites Förderprogramm des BMWK zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte durch Informationsveranstaltungen, Markterkundungsreisen und Geschäftsanbahnungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Markterschließungsprogramm (MEP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt KMU, Selbstständige und Freie Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement. Ziel ist die Erschließung neuer Absatzmärkte durch fachbezogene Informationsveranstaltungen, Markterkundungsreisen, Leistungsschauen, Geschäftsanbahnungen, Informationsreisen ausländischer Einkäufer, Webinare, Sourcing Tours und Verbundprojekte.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU mit Sitz in Deutschland
- EU-De-minimis-Freigrenze (300.000 EUR in drei Jahren) darf nicht ausgeschöpft sein
Bewertungskriterien
- Marktfähigkeit der Produkte oder Dienstleistungen
- Nachfrage im Zielland
Beschreibung
Das Markterschließungsprogramm (MEP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert bundesweit kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister mit Sitz in Deutschland bei der systematischen Erschließung neuer Auslandsmärkte. Ziel des Programms ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher KMU zu stärken und nachhaltige Absatzkanäle aufzubauen. Dafür werden themenbezogene Informationsveranstaltungen, Markterkundungsreisen, Leistungsschauen, Geschäftsanbahnungen, Informationsreisen ausländischer Einkäufer, Webinare und Sourcing Tours angeboten. Ergänzend ermöglicht das Modul „Verbundprojekt“ einen gemeinsamen Marktausbau, bei dem mehrere Unternehmen in Form einer Kooperation über ein Jahr hinweg mehrfach in den Zielmarkt reisen und am Auslandsmesseprogramm des BMWK teilnehmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme; Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst. Voraussetzung ist, dass das De-minimis-Freigrenze von 300.000 EUR in drei Jahren nicht überschritten ist und das Unternehmen als KMU im Sinne der EU-Definition eingestuft wird. Die Auswahl erfolgt anhand der Marktfähigkeit der Produkte oder Dienstleistungen und der Nachfrage im Zielland. Anmeldungen sind laufend möglich und können direkt über die verantwortlichen Projektträger eingereicht werden. Das MEP stellt eine effiziente und praxisnahe Unterstützung dar, um Geschäftskontakte zu knüpfen, Marktstrukturen zu analysieren und so den nachhaltigen Markteintritt in vielfältige Zielregionen zu ermöglichen.
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