Marktstrukturförderung (GAK-Rahmenplan 2024–2027, Förderbereich 3A)
Ganzjährige Investitionsförderung in Hessen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GAK 3A) – Zuschüsse für KMU und Erzeugergemeinschaften. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen fördert mit Unterstützung von Bund und EU Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen sowie die Erhöhung der Wertschöpfung und Ressourceneffizienz.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung
- Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen
- Innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung
- Allgemeine Aufwendungen (Architektenleistungen, Baugenehmigung, Beratung)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien und Grundstücken
- Wohnbauten nebst Zubehör
- Personenkraft- und Vertriebsfahrzeuge
- Eigenleistungen
- Kredit-, Leasing- und Zinskosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss in Hessen stattfinden
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- weniger als 750 Beschäftigte oder Jahresumsatz unter 200 Mio. EUR
- Mindestinvestitionsvolumen 50.000 EUR
- Mindestens 40 % der geförderten Kapazität für fünf Jahre durch Lieferverträge binden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung und Geschäftsplan
- Finanzierungsplan
- Nachweis KMU-Status (Mitarbeiterzahl, Jahresabschluss)
- Nachweis des Mindestinvestitionsvolumens
- Nachweis zur Kapazitätsbindung (Lieferverträge)
- Unterlagen zum Ressourcenschutzbeitrag
Bewertungskriterien
- Art, Größe und Ausrichtung des Unternehmens
- Qualitätserzeugnisse (Bio, g.U., g.g.A.)
- Regionale Wertschöpfungsketten
- Beitrag zum Ressourcenschutz
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Beschreibung
Im Rahmen des GAK-Rahmenplans 2024–2027, Förderbereich 3A unterstützt das Land Hessen gemeinsam mit Bund und EU Investitionen von KMU, Genossenschaftsorganisationen, Interessenverbänden und anerkannten Erzeuger:innengemeinschaften in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Verarbeiter:innen und Vermarkter:innen sowie die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und Ressourceneffizienz. Gefördert werden Maßnahmen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung. Ebenso zählen der Neu- und Ausbau von Kapazitäten, die Modernisierung technischer Einrichtungen und innerbetriebliche Rationalisierung sowie allgemeine Aufwendungen wie Architektenleistungen, Baugenehmigungen und Beratung zu den förderfähigen Kosten.
Die Zuschüsse decken 20 % bis 50 % der förderfähigen Investitionskosten, mit zusätzlichen Boni für Qualitätsprodukte (Bio, g.U., g.g.A.) und regionale Wertschöpfungsketten. Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 50 000 € und eine Mindestbindung von 40 % der geförderten Kapazität über fünf Jahre durch Lieferverträge. Projekte können über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten realisiert werden. Ausgeschlossen sind u. a. Grundstückserwerb, Wohnbauten, Kraft- und Vertriebsfahrzeuge, Eigenleistungen, Zins- und Leasingkosten sowie Ausgaben der Primärproduktion. Anträge werden ganzjährig beim Regierungspräsidium Gießen gestellt. Gefordert sind das ausgefüllte Antragsformular, eine Projektbeschreibung mit Geschäfts- und Finanzierungsplan, Nachweise zum KMU-Status, zum Investitionsvolumen, zu Kapazitätsbindungen sowie zum Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.
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