Zuschuss

Marktstrukturverbesserung

Förderung von Investitionen zur effizienten Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Nordrhein-Westfalen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, die Absatzsicherung und Erlösvorteile auf Erzeugerebene zu stärken, Innovationspotenziale zu erschließen, klimaschädliche Emissionen zu verringern und die Ressourceneffizienz zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionsausgaben für Neu- und Ausbau von Kapazitäten
  • Innerbetriebliche Rationalisierung (Umbau, Modernisierung, Digitalisierung)
  • Hochbaumaßnahmen
  • Gründungsausgaben für Erzeugerzusammenschlüsse
  • Personal- und Geschäftsausgaben
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Durchführung der Maßnahme in Nordrhein-Westfalen
  • Unternehmen: bei Investitionen mindestens 5 Jahre lang 40 % Auslastung der Kapazität über Lieferverträge mit Erzeugern
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Absatzmöglichkeiten
  • Erzeugerzusammenschlüsse: dauerhafte Ausrichtung von mindestens 5 Jahren und überwiegend Eigenproduktion
  • Einhaltung europäischer und nationaler Umweltvorschriften
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Beschreibung

Das Förderprogramm Marktstrukturverbesserung in Nordrhein-Westfalen unterstützt Erzeuger:innen­zusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei Investitionen in moderne Produktions- und Vermarktungskapazitäten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Absatzchancen zu sichern und Erlösvorteile auf Erzeugerebene zu schaffen. Zudem fördert die Maßnahme Innovationspotenziale, reduziert klimaschädliche Emissionen und erhöht die Ressourceneffizienz. Gefördert werden unter anderem Neu- und Ausbau von Lager-, Kühl- oder Veredelungskapazitäten, innerbetriebliche Rationalisierungen durch Umbau, Modernisierung und Digitalisierung technischer Anlagen sowie Gründungsausgaben von Erzeuger:innen­zusammenschlüssen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen, die sich an den Marktanforderungen orientieren und zur nachhaltigen Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beitragen.

Förderberechtigt sind Unternehmen und Verbände bzw. Vereine mit Sitz und Durchführung der Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Unternehmen müssen bei Investitionsvorhaben über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren eine Kapazitätsauslastung von 40 % durch Lieferverträge mit Erzeuger:innen nachweisen; Erzeuger:innen­zusammenschlüsse müssen dauerhaft, mindestens fünf Jahre, überwiegend Eigenproduktion sicherstellen. Voraussetzung ist ein nachgewiesenes wirtschaftliches Konzept sowie die Einhaltung europäischer und nationaler Umweltvorschriften. Zuschüsse werden als einmalige Zuwendungen gewährt und können für Bau- und Hochbaumaßnahmen (Bindefrist 12 Jahre), technische Einrichtungen (5 Jahre) und EDV-Ausstattungen (3 Jahre) beantragt werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Damit leistet das Programm einen zentralen Beitrag zur Stärkung der regionalen Vermarktungsstrukturen und zu einer klimafreundlichen Agrarverarbeitung.

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