Zuschuss

Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)

Zuschuss für Waldbesitzer in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung naturnaher Bewirtschaftung, Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen und Bau forstlicher Wege. Gefördert aus GAK und ELER, Anträge fortlaufend möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei Vorhaben der naturnahen Waldbewirtschaftung (Vorarbeiten, Waldumbau inklusive Aufforstung, Kulturpflege, Nachbesserung, Bodenschutzkalkung), bei der Ausarbeitung gemeinschaftlicher Waldbewirtschaftungspläne und beim Bau forstwirtschaftlicher Wege zur Verbesserung der forstlichen Infrastruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorarbeiten
  • Waldumbau (Aufforstung, Kulturpflege, Nachbesserung)
  • Bodenschutzkalkung
  • Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen
  • Forstwirtschaftlicher Wegebau

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Besitz von forstwirtschaftlichen Flächen
  • Nachweis der Eigentümerschaft oder Zustimmung der Eigentümer bei Pachtflächen
  • Ausschluss von Körperschaftswald über 150 Hektar und von juristischen Personen mit ≥25 % öffentlicher Kapitalbeteiligung
  • Flächen, die unentgeltlich zum Naturschutz übertragen wurden, sind ausgeschlossen

Beschreibung

Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und forstwirtschaftlicher Wegebau (Richtlinie Forst 2019) unterstützt Waldbesitzer:innen in Sachsen-Anhalt mit Zuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten sowie öffentlichen Rechts, darunter auch anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ausgeschlossen bleiben Körperschaftswälder über 150 Hektar sowie juristische Personen mit mindestens 25 % öffentlicher Kapitalbeteiligung und Flächen, die unentgeltlich zum Naturschutz übertragen wurden. Der Zuschuss wird fortlaufend vergeben und richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Vorhaben.

Gefördert werden Vorarbeiten, Waldumbau einschließlich Aufforstung, Kulturpflege und Nachbesserung, Bodenschutzkalkung, die Erstellung gemeinschaftlicher Waldbewirtschaftungspläne und der Bau forstlicher Wege. Anträge lassen sich ganzjährig bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einreichen; Ausnahmen gelten für Holzlagerplätze und Waldbrandschutzmaßnahmen mit Stichtagen jeweils zum 1. März und 1. September. Voraussetzung ist der Nachweis der Eigentümerschaft oder die Einverständniserklärung des Verpächters. Die Bagatellgrenzen liegen bei 500 EUR (Kulturpflege/Nachbesserung), 1 000 EUR (andere Maßnahmen) und 5 000 EUR (forstlicher Wegebau). Ziel ist die Verbesserung der Waldbestände und der forstlichen Infrastruktur durch naturnahe Pflege- und Erschließungsmaßnahmen sowie die Förderung kooperativer Bewirtschaftungsmodelle zur Stärkung der Struktur und Nachhaltigkeit der Wälder in Sachsen-Anhalt.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.