Maßnahmen der politischen Bildung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert als nicht rückzahlbaren Zuschuss Projekte der politischen Bildungsarbeit in Sachsen-Anhalt – z. B. Seminare, Workshops und Vorträge – mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge können laufend gestellt werden, spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Bildungsträger bei Maßnahmen der politischen Bildung zur Förderung demokratischen Denkens, zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und bürgerschaftlichem Engagement beispielsweise in Form von Seminaren, Workshops oder Vorträgen.
Förderfähige Ausgaben
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- Reisekosten
- Kinderbetreuungskosten
- Honorare für Tagungsleitungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Sachsen-Anhalt und Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (Freistellungsbescheid)
- Durchführung der Maßnahme in Sachsen-Anhalt
- parlamentarisch-repräsentative Willensbildung auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Beiträge der Teilnehmer:innen zur anteiligen Ausgabendeckung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Formular)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Nachweis der Anerkennung parteinaher Stiftungen oder Träger
- Haushalts- oder Wirtschaftsplan
Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit dem Zuschussprogramm Maßnahmen der politischen Bildung Projekte der politischen Bildungsarbeit im Themenfeld Kultur, Kultur & Medien sowie Medien in Sachsen-Anhalt mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Das Ministerium für Bildung des Landes stellt nicht rückzahlbare Zuschüsse bereit, die beispielsweise Seminare, Workshops, Vorträge oder medienpädagogische Veranstaltungen unterstützen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (außerhalb der Landesverwaltung) sowie private, gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz und Durchführung der Maßnahme in Sachsen-Anhalt. Projekte zur Förderung demokratischen Denkens, zur Stärkung von Vielfalt und bürgerschaftlichem Engagement werden in allen Landesteilen begrüßt. Anträge können fortlaufend bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden und sollen einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist neben dem Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben auch der Nachweis gemeinnütziger Zwecke durch einen Freistellungsbescheid erforderlich. Zudem müssen Maßnahmen in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden, parlamentarisch-repräsentative Willensbildung auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung praktizieren und mindestens zehn Teilnehmende mit Wohnsitz im Land einbeziehen. Gefördert werden unter anderem Unterkunfts-, Verpflegungs-, Reise- und Kinderbetreuungskosten sowie Honorare für Tagungsleitungen. Dem Antrag sind ein ausgefülltes Zuwendungsformular, ein aktueller Haushalts- oder Wirtschaftsplan und ein Nachweis über die Anerkennung parteinaher Stiftungen oder Träger beizufügen. Mit dieser Förderung profitieren Bildungsträger:innen von finanzieller Entlastung und erhöhter Sichtbarkeit ihrer Projekte, um das demokratische Miteinander und medienkompetente Bürger:innen in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken.
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