Zuschuss

Maßnahmen und Zuschüsse zur beruflichen Inklusion

Direkte Förderungen für Arbeitgeber in Oberösterreich zur finanziellen Unterstützung von Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung psychosozial benachteiligter Menschen.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 30% - 70%

Förderziel

Förderung von Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung für psychosozial benachteiligte Menschen, um ihnen eine gemeindenahe Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und finanzieller Ausgleich für Betriebe entsprechend der verminderten Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und Mentorentätigkeiten.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuschüsse zur Entlohnung vermindert leistungsfähiger Beschäftigter
  • Finanzierung von Mentorentätigkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb muss psychosozial benachteiligte Menschen mit verminderter Leistungsfähigkeit beschäftigen
  • Arbeitsverhältnis muss über den Trägerverein Immanuel vermittelt sein
  • Beschäftigte müssen Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß §2 Oö. Chancengleichheitsgesetz sein
  • Beschäftigte müssen Unionsbürger:innen oder berechtigt in Österreich lebende Personen sein
  • Beschäftigte müssen ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  2. Nachweis der Behinderung gemäß §2 Oö. Chancengleichheitsgesetz
  3. Nachweis der Vermittlung durch den Trägerverein Immanuel

Beschreibung

Unter dem Förderprogramm Maßnahmen und Zuschüsse zur beruflichen Inklusion erhalten Unternehmen in Oberösterreich finanzielle Unterstützung für Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung. Ziel ist es, psychosozial benachteiligten Menschen vom Schulabgang bis zum Pensionsantritt eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierfür werden deren verminderte Leistungsfähigkeit sowie Mentorentätigkeiten durch Zuschüsse ausgeglichen. Interessierte Betriebe integrieren die Zielgruppe kollektivvertraglich in bestehende Teams, während geschulte Mentor:innen eine individuelle Begleitung sicherstellen. Die Art der Leistung orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen und Fördersätzen der Beschäftigten und berücksichtigt sowohl direkte Lohnzuschüsse als auch Aufwendungen für unterstützende Bezugspersonen.

Die Förderung sieht eine Förderquote zwischen 30 % und 70 % vor und deckt sowohl Entlohnungskosten für leistungsreduzierte Mitarbeitende als auch Mentorentätigkeiten ab. Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die psychosozial benachteiligte Menschen mit verminderter Leistungsfähigkeit beschäftigen, deren Anstellung über den Trägerverein Immanuel vermittelt wurde und die den Vorgaben des Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes entsprechen. Beschäftigte müssen Unionsbürger:innen oder berechtigt in Österreich lebende Personen sein, ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und dürfen keine vergleichbaren Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften beziehen. Eine Antragstellung ist fortlaufend bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde möglich; hierfür sind der ausgefüllte Antrag, der Nachweis der Behinderung gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz und der Vermittlungsnachweis durch den Trägerverein Immanuel erforderlich.

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