Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
Finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Forschungsarbeiten von in Wien tätigen Ärzt*innen. Einreichungen jeweils bis 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Forschungsarbeiten von Ärzt*innen, welche in Wien niedergelassen oder unselbstständig in Wiener Institutionen tätig sind.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwand
- Sachaufwand
- Geräteanschaffung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Infrastruktur und Grundausstattung
- Büroausstattung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit als Ärzt*in in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Detailkalkulation
- Ärzt*innen-Nachweis
- Zustimmungserklärung
- Kooperationsvereinbarung
- Ethikkommissionsvotum (falls erforderlich)
- Tierversuchsgenehmigung (falls erforderlich)
Beschreibung
Der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeesters der Bundeshauptstadt Wien fördert seit 1978 Ärzt:innen, die entweder in Wien niedergelassen oder unselbstständig an Krankenanstalten, Pflegeheimen, Ambulatorien oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind. Ziel ist die finanzielle Begleitung medizinisch-wissenschaftlicher Forschungsarbeiten in den Bereichen Gesundheit, Arbeit & Soziales sowie Innovation & Wissenschaft. Pro Projekt stehen Zuschüsse zwischen 10.000 € und 80.000 € zur Verfügung, wobei Personalaufwand, Sachaufwand und Geräteanschaffungen förderfähig sind. Reisekosten, Infrastrukturinvestitionen und Büroausstattung werden nicht unterstützt. Anträge können fortlaufend zweimal jährlich jeweils bis zum 1. Juni und 1. Dezember bis 12:00 Uhr mittags eingereicht werden. Die Projektlaufzeit ist flexibel, üblicherweise dauern geförderte Vorhaben ein bis drei Jahre.
Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine präzise Detailkalkulation sowie Nachweise über ärztliche Qualifikation, Zustimmungs- und Kooperationsvereinbarungen und – falls erforderlich – Ethikkommissionsvotum bzw. Tierversuchsgenehmigung bereitzustellen. Die Geschäftsstelle der Magistratsabteilung 40 überprüft die formale Vollständigkeit; unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Nach positiver Prüfung durch externe Gutachter:innen trifft ein Kuratorium die Förderentscheidung. Geförderte Projekte werden wissenschaftlich dokumentiert und am Ende sowohl kaufmännisch abgerechnet als auch in einem Abschlussbericht publiziert. Dieses Programm eröffnet Wiener Ärzt:innen eine nachhaltige Möglichkeit, medizinische Fragestellungen fundiert zu bearbeiten und die wissenschaftliche Exzellenz der Bundeshauptstadt zu stärken.
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