Zuschuss

Mein Laden - gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt

Das Projekt bietet langzeitarbeitslosen Frauen und Wiedereinsteigerinnen im Burgenland die Möglichkeit, sich über Second-Hand-Shop-Betrieb sowie Umzugs- und Entrümpelungsservices beruflich und sozial zu integrieren. Anträge jederzeit möglich.

Arbeit Soziales Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Projekt unterstützt langzeitarbeitslose Frauen und Wiedereinsteigerinnen durch Beschäftigung in einem Second Hand Shop sowie Umzugs- und Entrümpelungsservices, um ihre berufliche und soziale Reintegration zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Finanzierung des Vorhabens vor Beginn weitgehend gesichert
  • Subventionsgelder dürfen nur für das beantragte Vorhaben verwendet werden
  • Auszahlung in Teilbeträgen bei größeren Vorhaben möglich
  • Änderungen im Projekt dem Referat unverzüglich mitteilen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung

Beschreibung

Das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt im Burgenland richtet sich an langzeitarbeitslose Frauen und Wiedereinsteiger:innen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen Beschäftigungsplätze in einem Second-Hand-Shop sowie in den Bereichen Umzugs- und Entrümpelungsservices. Über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten erwerben die Teilnehmenden praxisnahe Kompetenzen in Warenpräsentation, Logistik und Kundenbetreuung und festigen gleichzeitig soziale Netzwerke. Durch die begleitete Unterweisung in betriebswirtschaftlichen Abläufen sowie Teamkommunikation fördert das Programm sowohl fachliche als auch persönliche Entwicklungsschritte und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Reintegration.

Gefördert werden non-profit Organisationen, Interessenverbände und Vereine; der Zuschuss wird kontinuierlich vergeben und erfordert keine Bewerbungsfristen. Voraussetzungen sind eine weitgehend gesicherte Projektfinanzierung vor Beginn sowie die Verwendung der Mittel ausschließlich für das beantragte Vorhaben. Änderungen im Projektverlauf sind unverzüglich dem Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung zu melden. Das Förderansuchen muss über das zuständige Referat eingereicht werden und die Begründung der Förderwürdigkeit, einen Finanzierungsplan sowie Nachweise zu Zielsetzung, Methoden und Dokumentation enthalten. Dieses Modellprojekt verknüpft soziale Verantwortung mit wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und eröffnet Teilnehmer:innen konkrete Chancen auf einen erfolgreichen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

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