Darlehen

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Neubau

Langfristige zinsgünstige Darlehen für den klimafreundlichen Neubau von Mietwohnungen in Baden-Württemberg.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Wohnungsbau & Modernisierung Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: Bis zu 150.000 € je Wohneinheit

Förderziel

Die L-Bank gewährt auf Basis des KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude zinsgünstige Darlehen für den Neubau klimafreundlicher Mietwohnungen, optional mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf kann ein Ergänzungsdarlehen gewährt werden.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sie sind Bauherr:in von Mietwohnungen als Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft, Gemeinde, Kreis, Gemeindeverband oder sonstige Körperschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Ihr Bauvorhaben erfüllt die Anforderungen des aktuellen KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
  • Der Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein
  • Eigenkapitaleinsatz von mindestens 25 % der Gesamtkosten
  • Zweckbindungsfrist von 10 Jahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Merkblatt
  2. Antragsformular
  3. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Die Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank unterstützt Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und sonstige öffentlich-rechtliche Bauträger in Baden-Württemberg durch langfristige, zinsgünstige Darlehen auf Basis des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude“. Gefördert werden sowohl Neubauten als klimafreundliche Wohngebäude als auch Objekte mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Darlehensbeträge liegen bei regulären Gebäuden bis zu 100.000 € und bei Gebäuden mit QNG bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Bei weiterem Finanzierungsbedarf kann ein ergänzendes Darlehen beantragt werden. Die Förderung ist fortlaufend verfügbar und verzichtet auf Miet- oder Belegungsbindungen, womit flexibler Mietwohnraum geschaffen wird.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Bauherr:innen-Status als Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft, Gemeinde, Kreis oder vergleichbare öffentlich-rechtliche Körperschaft. Der Spatenstich darf noch nicht erfolgt sein, und mindestens 25 % der Gesamtinvestition müssen als Eigenkapital nachgewiesen werden. Eine zehnjährige Zweckbindungsfrist ist einzuhalten, gleichzeitig müssen alle umwelt- und sozialrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Vergaben ab 700.000 € erfolgen nach wettbewerblichen Grundsätzen mit drei Angeboten. Zudem ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Expert:innen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie eines QNG-Nachhaltigkeitsberater:innen und einer QNG-Zertifizierungsstelle erforderlich. Benötigte Unterlagen umfassen Merkblatt, Antragsformular und Verwendungsnachweis; Anträge können jederzeit vor Baubeginn gestellt werden.

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