Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Mikroprojektförderung von Resonanzboden/ House of Resources Magdeburg
Mikroprojektförderung zur Integrationsförderung im Bereich Bildung und Kultur in Sachsen und Sachsen-Anhalt mit laufender Antragstellung im Kalenderjahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Vereinen, Initiativen und ehrenamtlichen Akteur:innen bei Maßnahmen zur Integrationsförderung im Bereich Bildung und Kultur, wie Mietzuschüsse, Referierendenkosten, Sachmittel, digitale und analoge Angebote, Bildungsarbeit sowie Aktivitäten mit Geflüchteten und Maßnahmen gegen Diskriminierung.
Förderfähige Ausgaben
- Mietzuschüsse
- Bereitstellung von Räumlichkeiten
- Referierendenkosten
- Sachmittel
- Kosten für digitale und analoge Angebote
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme an einer Antragsberatung
- Eigenmittelanteil von mindestens 10% der Gesamtkosten
- Keine Komplementärfinanzierung aus BAMF-Mitteln
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Mikroprojekt
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Mikroprojektförderung von Resonanzboden/House of Resources Magdeburg richtet sich an gemeinnützige Vereine, Initiativen und ehrenamtlich Tätige in Sachsen und Sachsen-Anhalt, die sich für Bildungs- und Kulturangebote zur Integrationsförderung engagieren. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen wie Miet- und Raumnutzungskosten, Referent:innenhonorare, Sachmittel sowie digitale und analoge Veranstaltungsformate. Gefördert werden ebenfalls Projekte in der Bildungsarbeit, Aktivitäten mit Geflüchteten und Initiativen gegen Diskriminierung. Der bürokratische Aufwand ist bewusst gering gehalten, um eine praxisnahe Umsetzung bedarfsgerechter Vorhaben zu ermöglichen.
Förderberechtigt sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Migrant:innen-Selbstorganisationen und Engagierte in der Integrationsarbeit. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten sowie die Teilnahme an einer Antragsberatung sind Voraussetzung; Mittel aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 90 % und einer Maximalsumme von 3.000 €. Eine laufende Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2025 möglich, wobei der Eingang spätestens vier Wochen vor Projektbeginn erfolgen muss. Für die Bewerbung werden ein ausgefülltes Antragsformular, eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan benötigt.
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