mini-funding:gemeinsam.vor.ort
Land Kärnten fördert kleine und niederschwellige Integrationsprojekte in dezentralen Regionen Kärntens. Einreichungen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit "mini-funding:gemeinsam.vor.ort" unterstützt und fördert das Land Kärnten kleine und niederschwellige Integrationsprojekte in den verschiedenen, auch dezentraleren Regionen Kärntens gemäß dem Integrationsleitbild "Gemeinsam in Kärnten".
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entspricht den Zielen der Richtlinie und Grundsätzen des Integrationsleitbildes "Gemeinsam in Kärnten"
- Projekt darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein
- Umsetzung ausschließlich in Kärnten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Mittelverwendung (Originalbelege)
- Rechnungslegung
- Abschlussbericht
Beschreibung
Das mini-funding:gemeinsam.vor.ort ist eine fortlaufend verfügbare Zuschussinitiative des Landes Kärnten, die gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und sonstige Vereine bei der Umsetzung kleiner und niederschwelliger Integrationsprojekte unterstützt. Gefördert werden Vorhaben in dezentralen Regionen Kärntens, die den Bereichen Migration, gesellschaftlicher Zusammenhalt/Demokratie sowie Arbeit & Soziales zuzuordnen sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Projekten, die Geflüchtete und Migrant:innen direkt einbinden, lokale Netzwerke ausbauen und ein lebendiges Miteinander fördern. Mit niedrigen administrativen Hürden ermöglicht dieser Zuschuss schnelle Projektstarts und setzt starke Impulse für nachhaltige Teilhabe in unterschiedlichsten ländlichen und regionalen Kontexten. Dabei ermöglichen flexible Förderhöhen eine passgenaue Finanzierung von Workshops, Begegnungsveranstaltungen oder lokalen Sprachförderangeboten, um Barrieren effektiv abzubauen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind die Ausrichtung am Integrationsleitbild „Gemeinsam in Kärnten“ (2017), die ausschließliche Durchführung in Kärnten sowie die Gemeinnützigkeit des Vorhabens ohne Gewinnerzielungsabsicht. Seit Beginn im August 2019 können Anträge jederzeit eingereicht werden; eine verbindliche Frist entfällt. Als Zuschuss werden Mittel nach Ermessensentscheidung im Rahmen der Richtlinie vergeben. Einzureichen sind das schriftliche Projektkonzept, Nachweise zur Mittelverwendung (Originalbelege), eine detaillierte Rechnungslegung und ein abschließender Bericht. Die Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration im Amt der Kärntner Landesregierung prüft und entscheidet zeitnah über die Förderanträge. Mit diesem Angebot können lokale Initiativgruppen und Vereine ihre Integrationsideen wirkungsvoll umsetzen und langfristig tragfähige Strukturen für sozialen Zusammenhalt etablieren.