Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Assistent/in
Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolvent:innen in kleinen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung von Innovations-, Digitalisierungs- oder Nachhaltigkeitsprojekten (bis zu 48.000 € Förderung).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss in kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung von Innovations-, Digitalisierungs- oder Nachhaltigkeitsprojekten und zur Stärkung des Wissenstransfers von Hochschulen in den Mittelstand.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Beschäftigung von Werkstudierenden
- routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleinst- und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Projekt muss eine Neuheit oder wesentliche Verbesserung darstellen
- Maximal fünf Mitarbeitende mit Hochschulabschluss im Unternehmen
- Hochschulabschluss der Assistenzkraft darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis für mindestens 24 Monate
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Assistent/in
- Kopie des Abschlusszeugnisses
- Kopie des Anstellungsvertrags
- Nachweis der Geschäftstätigkeit (Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug)
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Wissenstransfer von Hochschule zum Betrieb
- Qualifikation der Assistenzkraft
Beschreibung
Das Teilprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Assistent/in fördert in Nordrhein-Westfalen die Neueinstellung von Hochschulabsolvent:innen in Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, maximal fünf Mitarbeitende mit akademischem Abschluss). Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 48 000 € (bzw. bis zu 33 000 € bei vorhandenen Akademiker:innen) über einen Zeitraum von 24 Monaten unterstützt es gezielt Innovations-, Digitalisierungs- sowie Nachhaltigkeitsprojekte. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen, der Bau von Prototypen oder Minimum Viable Products und die Umsetzung grüner Transformationsvorhaben. Das Programm verbindet frisches Hochschulwissen mit unternehmerischer Praxis und stärkt so den Wissenstransfer zwischen Hochschule und Mittelstand.
Zur Antragstellung berechtigt sind Kleinst- und kleine Unternehmen mit Sitz in NRW, die eine unbefristete Beschäftigung der Assistenzkraft erst nach Bewilligung für mindestens 24 Monate vorsehen und ein Jahresbruttoentgelt von mindestens 30 000 € (anteilig bei Teilzeit) zahlen. Der Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, und eine vorherige Beschäftigung der Assistenzkraft ist ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich Personalaufwendungen; Werkstudierende und routinemäßige Produktanpassungen sind ausgenommen. Die Anträge können über ein monatliches Wartesaalverfahren fortlaufend eingereicht werden. Als erforderliche Unterlagen gelten unter anderem die abschließende Erklärung zur Antragstellung, Abschlusszeugnis, Anstellungsvertrag, Nachweis der Geschäftstätigkeit und eine De-minimis-Erklärung. Dieses Angebot schafft kleinen Betrieben einen attraktiven Einstieg in zukunftsweisende Projekte.