Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine
Zuschussprogramm für KMU in Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Digitalisierungs-, Analyse- und Innovationsprojekten mit monatlichem Losverfahren.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen durch projektbezogene Gutscheine für Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen sowie maßgeschneiderte Soft- und Hardwarelösungen.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsdienstleistungen
- Entwicklungsdienstleistungen
- Umsetzungsdienstleistungen
- Software
- Hardware
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
- Personalaufwendungen des Antragstellers
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Unternehmens in Nordrhein-Westfalen
- KMU-Status gemäß EU-Definition
- Mindestbeteiligung externer Auftragnehmer
- Keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Keine Doppelförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Abschließende Erklärung zur Antragstellung
- Nachweis der Geschäftstätigkeit (Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug)
- Angebot des Auftragnehmers
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Losverfahren (Zufallsziehung)
- Plausibilität des Projektkonzepts
- Machbarkeit/Umsetzbarkeit
Beschreibung
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die gemäß EU‐KMU‐Definition höchstens 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. € ausweisen. Über ein monatliches Lotterie‐Verfahren können Unternehmen Projektgutscheine für externe Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen sowie Soft- und Hardwarelösungen erhalten. In den drei Teilbereichen MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation werden bis zu 15.000 € für Digitalisierungs- und Analysevorhaben beziehungsweise bis zu 40.000 € für Innovationstätigkeiten gefördert. Je nach Unternehmensgröße liegt die Förderquote zwischen 70 % für Kleinst- und 50 % für mittlere Unternehmen. Die Projektdauer kann flexibel zwischen sechs und zwölf Monaten gewählt werden.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist der aktive Losverfahren‐Nachweis und die Einreichung der notwendigen Dokumente wie Gewerbeanmeldung, De-Minimis-Erklärung sowie ein Angebot des Leistungserbringers. Ausgeschlossen sind Umsatzsteuer, eigene Personalaufwendungen und Projekte, die bereits begonnen wurden oder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Unternehmen. Die Auswahl erfolgt per Zufallsziehung; nicht berücksichtigte Unternehmen können im Folgemonat erneut teilnehmen. Betreut wird das Programm durch den Projektträger Jülich (PtJ), der den formalen und fachlichen Antrag prüft. Das Ziel der Förderung ist die Stärkung der Innovationskraft von nordrhein-westfälischen KMU durch passgenaue, externe Expertise und individuelle Digitalisierungs- und Innovationslösungen. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, Anträge müssen bis zum 28. des jeweiligen Monats eingereicht werden.