Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Zuschüsse für nichtinvestive Ausgaben privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen. Anträge bis zum 31.10. des Vorjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung nichtinvestiver Ausgaben privater Hilfsorganisationen, die bei Unglücksfällen und Katastropheneinsätzen in Nordrhein-Westfalen mitwirken. Dazu gehören Ausgaben für Übungen, Ausbildungsmaßnahmen und Verwaltung.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Übungen
- Ausgaben für Ausbildungsmaßnahmen
- Verwaltungsausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landesverbände privater Hilfsorganisationen in NRW mit erklärter Bereitschaft zur Hilfe im Unglücksfall
- Weiterleitung der Zuwendungen an Mitgliedsverbände möglich
- Mindestens zweifache Besetzung jeder Einsatzeinheit
- Eignungsfeststellung der Einsatzeinheiten durch kreisfreie Städte und Kreise, der Wasserrettungszüge durch Bezirksregierungen
- Verhältnis von Übungen und Ausbildung zu Verwaltungsausgaben mind. 60% zu max. 40%
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Beschreibung
Das Förderprogramm des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen stärkt private Hilfsorganisationen in der Katastrophenvorsorge durch Zuschüsse für nichtinvestive Ausgaben. Gefördert werden Ausgaben für Übungen, Ausbildungsmaßnahmen und Verwaltungstätigkeiten, um die Einsatzfähigkeit bei Unglücksfällen, öffentlichen Notständen und Großschadenslagen zu sichern. Pro Einsatzeinheit werden 19.200 € bereitgestellt, für Wasserrettungszüge liegen die Zuschüsse bei 19.000 €. Die Anträge sind bis zum 31.10. des Vorjahres bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Damit wird eine kontinuierliche Planung und Absicherung der Einsatzstrukturen in Nordrhein-Westfalen gewährleistet.
Förderberechtigt sind Landesverbände privater Hilfsorganisationen mit erklärter Bereitschaft zur Hilfe im Unglücksfall, die Zuwendungen können an Mitgliedsverbände weitergeleitet werden. Voraussetzung ist eine mindestens zweifache Besetzung jeder Einsatzeinheit sowie die Eignungsfeststellung durch kreisfreie Städte, Kreise und Bezirksregierungen. Das Verhältnis der Ausgaben für Übungen und Ausbildung zu Verwaltungskosten muss mindestens 60 % zu höchstens 40 % betragen, andernfalls erfolgt eine Kürzung. Ein regelmäßiger Nachweis des Leistungsstands und Einsatzwerts durch dokumentierte Übungen sichert die Qualität und Einsatzbereitschaft der Hilfseinheiten.
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