Mobilitäten zu KZ-Gedenkstätten
Förderung der Reisekosten von Schulklassen aus Salzburg und Wien für Besuche der KZ-Gedenkstätten Mauthausen, Gusen sowie Ebensee und Melk. Anträge möglich bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung der Reisekosten der Schulklassen bzw. klassenübergreifender Schülergruppen zu den KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie den Außenlagern Ebensee und Melk zur Stärkung der Erinnerungskultur und zur Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Holocaust im Rahmen des Unterrichts.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Förderbedingungen gemäß Gedenkstättengesetz BGBL. I Nr. 74/2016 und Sonderrichtlinie des BMBWF zur Mobilitätsförderung
- Schulfahrten mit geführten Besuchen in den KZ-Gedenkstätten Mauthausen, Gusen sowie den Außenlagern Ebensee und Melk
- Antragstellung durch Erziehungsberechtigte bzw. eigenberechtigte Schüler/innen, stellvertretend durch die Schulveranstaltungsleitung
- Schule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach Schulorganisationsgesetz, land- und forstwirtschaftlichem Bundesschulgesetz, Forstgesetz, land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Statutschulen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular mit Schulkennzahl (SKZ)
- Kassabon der Gedenkstätte oder gestempelte Buchungsbestätigung
- Schulbestätigung (Mustervorlage)
- Klassenliste (Mustervorlage)
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt die Finanzierung von Reisekosten für Schulklassen und klassenübergreifende Schüler:innen-Gruppen aus Salzburg und Wien bei geführten Besuchen der KZ-Gedenkstätten Mauthausen, Gusen sowie der Außenlager Ebensee und Melk. Mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 500 € (bzw. 250 € pro Klasse bei kürzerer Entfernung) trägt die Initiative dazu bei, die Erinnerungskultur zu stärken und die verpflichtende Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Holocaust im Fach Geschichte und Politische Bildung praxisnah zu vertiefen. Die Förderung ist als Direktzuschuss konzipiert und kann bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden – stets vor dem geplanten Besuchstermin.
Antragsberechtigt sind öffentliche Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung (z. B. gemäß Schulorganisationsgesetz, land- und forstwirtschaftlichem Bundesschulgesetz, Forstgesetz, Berufs- und Fachschulen sowie Statutschulen) sowie deren Erziehungsberechtigte oder eigenberechtigte Schüler:innen, vertreten durch die Schulveranstaltungsleitung. Voraussetzung ist die Einhaltung der Vorgaben des Gedenkstättengesetzes (BGBL I Nr. 74/2016) und der Sonderrichtlinie des BMBWF zur Mobilitätsförderung. Zur Antragseinreichung sind das Online-Formular mit Schulkennzahl (SKZ), der Kassabon oder eine gestempelte Buchungsbestätigung der Gedenkstätte, eine Schulbestätigung sowie eine Klassenliste (jeweils Mustervorlage) erforderlich. Durch diese gezielte Förderung werden Lehr- und Lernprozesse nachhaltig bereichert und ein lebendiges Geschichtsbewusstsein gestärkt.