Zuschuss

Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI

Wenn Sie innovative Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 3.000.000 € pro Jahr
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Der GKV-Spitzenverband unterstützt Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze in der Pflege unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, die Versorgung pflegebedürftiger Personen zu verbessern und die Arbeitszufriedenheit des Pflegepersonals zu steigern, wobei eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln erforderlich ist.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bewirtungskosten
  • Ausgaben, die nicht nachgewiesen werden können

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme muss innovativ und wissenschaftlich fundiert sein.
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
  • Nachweis von Eigenmitteln ist erforderlich.
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Ausführliche Projektbeschreibung
  3. Meilensteinplanung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Wissenschaftliche Standards
  • Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit
  • Praxisrelevanz

Beschreibung

Das Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI richtet sich an Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland. Es bietet einen Zuschuss im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung, um neue Konzepte in der Langzeitpflege wissenschaftlich fundiert zu entwickeln und zu testen. Dabei steht die Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen sowie die Steigerung der Arbeitszufriedenheit des Pflegepersonals im Vordergrund. Besonderes Augenmerk liegt auf einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung in Pflegeeinrichtungen, die nicht nur den Versorgungsalltag optimieren, sondern auch zur nachhaltigen Verbesserung der Pflege beitragen soll. Die Maßnahme muss dabei innovativ und noch nicht begonnen sein, wobei Eigenmittel nachgewiesen werden müssen.

Durch die Finanzierung von Modellvorhaben, Studien und wissenschaftlichen Expertisen soll ein wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung der Pflege geleistet werden. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten, sodass auch zusätzliche Personalkosten für die Umsetzung der Projekte berücksichtigt werden können. Antragssteller:innen werden eingeladen, ihre Projektskizzen einzureichen, welche in einem zweistufigen Verfahren bewertet werden. Zunächst erfolgt eine Prüfung der vorgelegten unterlagenbasierten Ideen, bevor in einer zweiten Phase ein förmlicher Antrag mit detaillierter Projektbeschreibung, Meilensteinplanung sowie Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden muss. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Kriterien wie Innovationsgehalt, wissenschaftlicher Qualität, Praxisrelevanz sowie Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse.

Im Rahmen des Programms sollen nicht nur unmittelbare Verbesserungen in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen erreicht werden, sondern auch langfristige Effekte für das gesamte Pflegepersonal und weitere Akteur:innen im Gesundheitswesen erzielt werden. Die Förderung ist als Teilfinanzierung ausgestaltet, wobei der Zuschuss jährlich bis zu 3.000.000 € zur Verfügung stehen kann. Die Einbindung von Kooperationspartner:innen ist erwünscht, um interdisziplinäre Lösungen zu fördern und den Wissens- sowie Praxistransfer zu gewährleisten. Mit diesem integrativen Ansatz unterstützt der GKV-Spitzenverband innovative Ideen, die nicht nur den aktuellen Herausforderungen gerecht werden, sondern auch als tragfähige Modelle für eine zukunftsfähige Pflege dienen können.

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