Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI
Förderung von Modellvorhaben, Studien und Fachtagungen zur innovativen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI. Teilfinanzierung möglich, Anfragen laufend.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung von Versorgungsmodellen, -konzepten und -strukturen für Pflegebedürftige sowie zukunftsweisende und qualitätsgesicherte Versorgungsansätze zur Unterstützung und Modernisierung der Pflegeangebote. Gefördert werden auch Maßnahmen der pflegerischen Versorgungsforschung mit Blick auf Nutzerperspektive und gesundheitsökonomische Aspekte.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reise- und Fahrtkosten
- Geschäftsbedarf
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bewirtungskosten
- Vorsteuer/Umsatzsteuer
- Beiträge für Organisationen und Verbände
- Freiwillige Versicherungen
- Kautionen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahme dient der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
- Maßnahme ist innovativ und entspricht wissenschaftlichen Standards
- Maßnahme noch nicht begonnen
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze (Gliederungsvorlage)
- Leitfaden für Projektskizzen
- Projektbeschreibung
- Meilensteinplanung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Wissenschaftliche Standards
- Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit
- Relevanz für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Beschreibung
Das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI fördert bundesweit innovative Projekte, Studien, wissenschaftliche Expert:inneneinschätzungen und Fachtagungen zur Modernisierung und qualitativen Absicherung pflegerischer Versorgungsstrukturen. Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Interessenverbände und sonstige Vereine können als Antragstellende einen teilweisen Zuschuss beantragen. Mit einer maximalen Laufzeit von 60 Monaten lassen sich Personalkosten, Sachmittel, Reise- und Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie Honorare und Fremdleistungen abdecken, während Bewirtungskosten, Steuern auf Ertrag und Mahngebühren ausgeschlossen bleiben. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung dienen, innovativ sind, wissenschaftlichen Standards entsprechen, noch nicht begonnen wurden und Nachhaltigkeit sowie Übertragbarkeit berücksichtigen.
Zielsetzung des Programms ist die Konzeption und Erprobung zukunftsweisender Versorgungsmodelle für Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen sowie deren informell und formell Pflegende. Gefördert werden auch Maßnahmen der pflegerischen Versorgungsforschung, insbesondere mit Blick auf Nutzer:innenperspektiven und gesundheitsökonomische Analysen. Bewertet werden Innovationsgehalt, wissenschaftliche Standards, Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit sowie die Relevanz für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Anträge sind zweistufig: Nach Einreichung einer Projektskizze auf Basis der offiziellen Gliederungsvorlage folgt bei positiver Prüfung die Aufforderung zur vollständigen Projektbeschreibung, Meilensteinplanung und Kosten- und Finanzierungsplan. Förderanfragen können fortlaufend gestellt werden, sodass vielversprechende Konzepte ohne feste Frist in das Förderverfahren aufgenommen werden.