Münchner Regenbogen-Stiftung
Die Münchner Regenbogen-Stiftung fördert Gleichstellung und Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in München und Umgebung durch Projekt- oder Maßnahmeförderung sowie Einzelfallhilfen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt Projekte und Maßnahmen, die der Gleichstellung und der Bekämpfung von Diskriminierung von LGBTIQ* dienen. Gefördert werden Bereiche wie Gesundheitswesen, Soziales, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur sowie Bildung und Erziehung.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Interne Maßnahmen (z. B. Mitgliederversammlung)
- Catering
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung, d. h. Gemeinnützigkeit
- Projekte/Maßnahmen müssen der Gleichstellung oder Antidiskriminierung von LGBTIQ* dienen
- Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle vor Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektförderantrag
Beschreibung
Die Münchner Regenbogen-Stiftung setzt sich energisch für die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung von Diskriminierung innerhalb der LGBTIQ*-Community in München und Umgebung ein. Durch gezielte Zuschüsse unterstützt die Stiftung nicht nur projektbezogene oder maßnahmenorientierte Ansätze, sondern gewährt auch Einzelfallhilfen, um benachteiligte Personen in akuten Situationen zu unterstützen. Dabei richtet sich die Förderung ausschließlich an gemeinnützige Organisationen, die als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Das Engagement der Stiftung erstreckt sich über vielfältige Bereiche wie Gesundheit, Soziales, Bildung, Kultur, Sport sowie Arbeits- und Sozialwesen.
Im Rahmen der Antragstellung für Projekt- oder Maßnahmeförderungen müssen die geplanten Initiativen klar darauf ausgerichtet sein, Gleichberechtigung herzustellen und Diskriminierung innerhalb der Gemeinschaft von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen zu bekämpfen. Dabei werden insbesondere Vorhaben unterstützt, die in den Bereichen Gesundheitswesen, Sport, Wohlfahrtswesen, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur sowie Bildung und Erziehung angesiedelt sind. Vor der formellen Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* erforderlich, um den Projektförderantrag zu erhalten und Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung zu schaffen. So wird sichergestellt, dass alle Anträge den satzungsgemäßen Richtlinien der Stiftung entsprechen.
Die Fördermöglichkeiten der Münchner Regenbogen-Stiftung bieten eine wertvolle Chance zur Stärkung von Diversität und Inklusion in der Gesellschaft. Projekte, die externe Maßnahmen und Aktivitäten betreffen, stehen im Mittelpunkt der Förderung, während interne Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen oder die Finanzierung von Catering nicht berücksichtigt werden. Durch die fortlaufende Förderpraxis haben Organisationen die Möglichkeit, rechtzeitig vor Kostenfestlegungen Anträge einzureichen und so ihre innovativen Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität und Förderung der Gemeinschaft umzusetzen. Die praxisorientierte Unterstützung der Stiftung unterstreicht den Anspruch auf nachhaltigen sozialen Fortschritt und ermöglicht es engagierten Akteur:innen, langfristige und positive Veränderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen zu bewirken.
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