Museen und Archive - Qualitätsoffensive
Förderung für Museen und Archive in Kärnten mit Schwerpunkten Qualitätserhalt und -entwicklung. Anträge ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Museen und Archiven in Kärnten bei zeitgemäßer Sammlungspräsentation, Sammlungspflege, Objektsicherung, Digitalisierungsmaßnahmen, Inventarisierung, wissenschaftlicher Erforschung und Sonderausstellungen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Qualitätserhaltungs- und Qualitätsentwicklungsziele nach den Kriterien des Österreichischen Museumsgütesiegels zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zur zeitgemäßen Sammlungspräsentation
- Sammlungspflege und Objektsicherung
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Vermittlungsprojekte
- Inventarisierung der Sammlungsbestände
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine bauliche Maßnahmen ohne museumsrelevanten Kontext
- Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind
- Ausgaben mit vorrangig kommerziellem Charakter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der §§ 3-5 K-KFördG und der Kulturförderungsrichtlinien
- Kärnten-Bezug
- Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars vor Projektbeginn
- Beachtung der Einreichfristen und Einreich der Unterlagen innerhalb der Fristen
- Verwendungsnachweis gemäß Richtlinien
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle laut Richtlinien geforderten Anlagen (Projektbeschreibung, Finanzierungsplan)
- Digital signierte Unterschrift
Bewertungskriterien
- Qualitätserhalt und ‑entwicklung
- Innovationspotenzial
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Kärnten-Bezug
Beschreibung
Die Qualitätsoffensive „Museen und Archive“ des Landes Kärnten unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in allen Regionen Kärntens, die Museen oder Archive betreiben. Ziel ist die konsequente Weiterentwicklung und der Erhalt musealer Bestände nach den Kriterien des Österreichischen Museumsgütesiegels. Gefördert werden Maßnahmen zur zeitgemäßen Sammlungspräsentation, Pflege und Objektsicherung ebenso wie Digitalisierungsprojekte, Inventarisierungen, wissenschaftliche Forschungen und Dokumentationen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Konzeption und Durchführung von Sonderausstellungen sowie auf der Aus- und Fortbildung des Personals. Außerdem werden regionale und grenzüberschreitende Kooperationen im Kulturraum Alpen-Adria unterstützt, um den Austausch in den beiden Landessprachen Deutsch und Slowenisch zu fördern. Mit diesen Initiativen sollen Museen und Archive als Orte des gesellschaftlichen Diskurses gestärkt und als kulturtouristische Ziele profiliert werden.
Anträge können ganzjährig und vor Projektbeginn mittels vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Formular eingereicht werden. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan, die Kärnten-Bezugsnachweisführung sowie die Einhaltung der Kulturförderungsrichtlinien. Die Förderhöhe orientiert sich am Umfang der beantragten Maßnahmen und der vorhandenen Budgetmittel, sie darf jedoch 25 % der Gesamtkosten nicht überschreiten. Bei Förderbeträgen ab 30 000 € ist zusätzlich ein detaillierter Verwendungsnachweis über Gesamt-Einnahmen und ‑Ausgaben vorzulegen. Ein entsprechender Hinweis auf die Landesförderung mithilfe des Logos „Land Kärnten Kunst und Kultur“ ist in allen Publikationen und Werbematerialien verpflichtend. Die Entscheidung über die Vergabe trifft das für Kunst und Kultur zuständige Mitglied der Kärntner Landesregierung auf Basis einer fachlichen Begutachtung. Diese passgenaue Förderung sichert langfristig den hohen Standard und die Attraktivität kultureller Einrichtungen in Kärnten.
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