Musik für alle!
Förderprogramm für neue außerschulische Musikprojekte mit Kindern und Jugendlichen (3–18 Jahre) in Risikolagen. Bündnis aus mindestens drei Partnern realisiert lokale Projekte. Antragsfristen jeweils 15.01., 01.05. und 01.09. bis 2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, Kindern und Jugendlichen mit erschwertem Zugang zur Musik – insbesondere in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen – die Teilhabe an gemeinsamen musikalischen Lern- und Erlebnisangeboten zu ermöglichen und nachhaltige lokale Netzwerke aus Zivilgesellschaft, Kultur und Kommune aufzubauen.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare für Fachkräfte
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
- Sachkosten (Material, Leihinstrumente, Noten)
- Fahrtkosten (PKW 0,20 €/km, ÖPNV, Busmiete)
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
- Eigenbetriebskosten (Miete, Stammpersonal)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag durch gemeinnützigen Verein, gUG/gGmbH oder kommunale Einrichtung
- Mindestens drei lokale Bündnispartner zur Umsetzung
- Projektbeschreibung mit Darstellung der Zielgruppe anhand der drei Risikolagen
- Antragstellung über das kumasta-Portal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs-/Finanzplan
- Kooperationsvereinbarung
- Lebensläufe/Qualifikationsnachweise
- Honorarvertrag_Muster
- Vollmacht
- Teilnehmendenliste
- Zahlungsabrufformular
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitskonzept und lokale Vernetzung
- Relevanz und Passgenauigkeit für die Zielgruppe
- Innovationsgehalt der Projektmodule
- Angemessenheit von Konzept und Budget
Beschreibung
Musik für alle! ist ein bundesweit ausgeschriebenes Förderprogramm, das neue außerschulische Musikprojekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen unterstützt. Gemeinnützige Vereine, gUG/gGmbH und kommunale Einrichtungen können gemeinsam mit mindestens zwei lokalen Bündnispartner:innen Anträge stellen. Ziel ist es, jungen Menschen, die bislang nur eingeschränkten Zugang zu musikalischer Bildung hatten, durch gemeinsames Singen, Musizieren und kreative Ausdrucksformen neue Teilhabechancen zu eröffnen und nachhaltige Netzwerke aus Zivilgesellschaft, Kultur und Kommune aufzubauen. Antragsfristen sind jeweils der 15. Januar (Projektstart ab 15. März), der 1. Mai (Projektstart ab 1. Juli) und der 1. September (Projektstart ab 1. Januar) bis zum Jahr 2027. Die Projektdauer ist flexibel zwischen sechs und zwölf Monaten, wobei die Durchführung in enger Abstimmung mit dem Programmmanagement erfolgt.
Der Förderumfang umfasst 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und deckt Honorare für Fachkräfte, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche, Sachkosten wie Leihinstrumente oder Noten, Fahrtkosten (0,20 €/km bzw. ÖPNV/Busmiete) und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ab. Nicht förderfähig sind rückwirkende Kosten, Schuldenausgleich sowie Eigenbetriebskosten wie Miete und Stammpersonal. Die Vergabeorientierung erfolgt anhand von Kriterien wie Innovationsgehalt, Passgenauigkeit für die definierte Zielgruppe, Nachhaltigkeitskonzept und Angemessenheit von Konzept und Budget. Zur Antragstellung über das kumasta-Portal werden eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, eine Kooperationsvereinbarung, Qualifikationsnachweise, Musterverträge und Formularvorlagen benötigt. Mit „Musik für alle!“ wird ein inklusives Umfeld geschaffen, das durch Vernetzungsworkshops und Kinderschutzmaßnahmen einen sicheren Raum für kreative Entfaltung garantiert.
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