Musik, Projekt- und Jahresförderungen (Kärnten)
Förderung für Musik-, Projekt- und Jahresförderungen in Kärnten für natürliche und juristische Personen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung professioneller und künstlerisch wertvoller reproduzierender Tätigkeiten wie Konzerte, Festivals, Studioaufnahmen und Tonträgerherstellung, Kompositionsförderung, Digitalisierungsprojekte, Weiterbildungsmaßnahmen sowie Kulturaustausch in Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der §§ 3–5 K-KFördG und der K-KFördRL
- Kärnten-Bezug (Wohnsitz oder thematischer Bezug)
- Antrag vor Projektbeginn einreichen
- Einhaltung der Einreichfristen
- Hinweis auf Förderung mit Land Kärnten Kunst und Kultur-Logo
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes/digital signiertes Antragsformular inkl. aller Anlagen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppe
Beschreibung
Die „Musik, Projekt- und Jahresförderungen“ des Landes Kärnten bieten Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen mit Kärnten-Bezug kontinuierlich finanzielle Zuschüsse für professionelle reproduzierende und künstlerisch wertvolle Vorhaben. Gefördert werden unter anderem Konzerte, Festivals sowie Studioaufnahmen und die Herstellung von Tonträgern mit neuen oder bislang unveröffentlichten Werken. Darüber hinaus gehören Auftragskompositionen (bis zu 50 % des künstlerischen Aufwandes), Digitalisierungsprojekte, Weiterbildungsmaßnahmen hochbegabter Musiker:innen und internationale Kulturaustausche zum Förderangebot. Antragstellende müssen die §§ 3–5 K-KFördG sowie die kulturförderungsrechtlichen Richtlinien erfüllen, das Ansuchen vor Projektbeginn online auf dem offiziellen Formular einreichen, den Kärnten-Bezug (Wohnsitz oder thematischer Bezug) nachweisen und das Land Kärnten mit dem Logo „Land Kärnten Kunst und Kultur“ sichtbar in Werbemitteln, Programmen oder Publikationen auszeichnen. Förderfähige Ausgaben sind Personal-, Sach- und Reisekosten; nicht gefördert werden rückwirkende Kosten, Immobilienanschaffungen und Schuldenausgleich. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekten und Relevanz für die Zielgruppe.
Nach positiver Förderzusage wird die Förderung – je nach Höhe – per Bescheid oder Vertrag bewilligt und auf ein bekannt gegebenes Konto ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis umfasst eine saldierte Belegübersicht, eine detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung ab 30 000 € und einen schriftlichen Tätigkeitsbericht mit quantitativen und qualitativen Ergebnissen. Die Einhaltung der Einreichfristen und die fristgerechte Vorlage aller Unterlagen (insbesondere vollständig ausgefülltes und digital signiertes Antragsformular inkl. aller Anlagen) sind zwingend. Weitere Informationen zu Förderbeträgen, Fristen und Verfahren finden sich auf dem Kulturchannel, das Online-Formular ist über das Portal des Amts der Kärntner Landesregierung abrufbar. Antragsbeginn ist der 1. Jänner 2026; Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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