Musikfonds – Projektförderung bis 50.000 Euro (Große Projektförderung)
Fördert herausragende, professionelle Projekte der aktuellen und experimentellen Musik mit Antragssummen von 3.001 bis max. 50.000 Euro; Einreichung zu zwei festen Fristen pro Jahr über das Online-Portal.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung herausragender, professioneller Projekte der aktuellen und experimentellen Musik in Deutschland – z. B. Konzerte, Festivals, Installationen und interdisziplinäre Formate – zur künstlerischen Weiterentwicklung und öffentlichen Präsentation innovativer Musikvorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Künstlerische Honorare
- Projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß BRKG
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffungen (Instrumente, elektronisches Equipment)
- Benefizveranstaltungen
- Reine Tonträger- oder Videoproduktionen
- Bildungs- und Auslandsreisen
- Projekte außerhalb Deutschlands
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller:in muss professionell im Bereich der aktuellen Musik tätig sein
- Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland
- Projekt muss hauptsächlich in Deutschland stattfinden
- Mindest-Kofinanzierung 10% der förderfähigen Gesamtausgaben
- Projektbeginn darf zum Zeitpunkt der Förderentscheidung nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fünf Kurztexte zur Projektbeschreibung
- Aktuelle Musikbeispiele (Weblinks)
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Spielstättenbescheinigungen
- Kurzbiografien der beteiligten Künstler:innen
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität und Innovationskraft
- Relevanz für das Musikleben in Deutschland
- Gesellschaftliche Relevanz
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Gendergerechtigkeit und Diversität
Beschreibung
Der Musikfonds – Projektförderung bis 50.000 Euro unterstützt herausragende und professionelle Vorhaben der aktuellen und experimentellen Musik in ganz Deutschland. Mit Förderbeträgen zwischen 3.001 und 50.000 Euro werden Konzerte, Festivals, Klanginstallationen sowie interdisziplinäre Formate ermöglicht, die künstlerische Innovationen vorantreiben und neue Klangräume erschließen. Antragstellende, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben – etwa Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen oder kulturelle Organisationen – können bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben bezuschussen lassen. Ziel ist die künstlerische Weiterentwicklung und öffentliche Präsentation avantgardistischer Projekte, die das Musikleben in Deutschland bereichern und relevante gesellschaftliche Themen aufgreifen. Die Jury beurteilt die Anträge vor allem nach künstlerischer Qualität, Innovationskraft sowie Nachhaltigkeits- und Diversitätsaspekten.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist die professionelle Tätigkeit im Bereich aktueller Musik, ein Projektbeginn nach positiver Förderentscheidung sowie eine Kofinanzierung von mindestens 10 % der Gesamtkosten. Gefördert werden u. a. künstlerische Honorare, projektbezogene Personalkosten, Produktions- und Veranstaltungsaufwendungen sowie Reise- und Übernachtungskosten gemäß BRKG. Nicht gefördert werden unter anderem Anschaffungen, reine Tonträger- oder Videoproduktionen, Bildungsreisen oder reine Amateur:innen-Projekte. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online zu den beiden Fristen 02.03.2026–31.03.2026 und 01.09.2026–30.09.2026 jeweils bis 18:00 Uhr MEZ. Für die Antragstellung sind fünf prägnante Kurztexte, Musikbeispiele als werbefreie Weblinks, eine ausführliche Projektbeschreibung, Spielstättenbescheinigungen, Kurzbiografien der Beteiligten sowie ein detaillierter Finanzierungsplan erforderlich. Einreichende erhalten ca. zwei Monate nach Fristende eine Entscheidung des Kuratoriums.
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