MusikLeben 3 (KMS MusikLeben3 / VdM) – Förderung lokaler Bildungsbündnisse
Im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert MusikLeben 3 (VdM) außerschulische musikalische Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche (3–18 Jahre) in Risikolagen durch lokale Bildungsbündnisse. Anträge sind bis zum 28.02.2026 (Ferienprojekte 2026) bzw. 31.03.2026 (Schuljahr 2026/27) möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung außerschulischer, musikalischer Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen durch Stärkung und langfristige Verstetigung lokaler Bildungsbündnisse.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Honorarkosten
- Instrumentenmiete und Leasing
- Sachausgaben (Flyer, Notenmaterial, Versicherungen)
- Digitale Software
- Transfer- und Vernetzungsaktivitäten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Raummieten (nur in Ausnahmefällen)
- Investitionen sowie Konzept- und Verwaltungskosten außerhalb der Pauschale
- Projekte mit weiterer öffentlicher Kofinanzierung
- Kosten für schulischen Regelunterricht
- kostenpflichtige Teilnahmegebühren
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss öffentliche, gemeinnützige Musikschule sein
- Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Projektförderungen
- Nachweis der Zeichnungsberechtigung
- Gemeinnützigkeit durch Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid belegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausschreibung MusikLeben 3 (PDF)
- Antragsformular über KUMASTA-Datenbank
- Anlage E (Projektkalkulation)
- Nachweis der Zeichnungsberechtigung
- Vereinsregisterauszug oder Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln
- Konzept zur Verstetigung lokaler Bildungsbündnisse
- Zielgruppenorientierung
- Eigenleistungen des Bündnisses
Beschreibung
MusikLeben 3 fördert bundesweit außerschulische, musikalische Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen. Öffentliche, gemeinnützige Musikschulen übernehmen die Antragstellung im Rahmen lokaler Bildungsbündnisse und erhalten Zuschüsse zwischen 2.000 € und 25.000 € pro Förderjahr (100 % Förderquote). Gefördert werden Personal- und Honorarkosten, Instrumentenmiete, Sachausgaben wie Notenmaterial und Flyer, digitale Software, Transfer- und Vernetzungsaktivitäten sowie eine Verwaltungspauschale. Nicht förderfähig sind Raummieten (außer in Ausnahmefällen), Investitionen, kostenpflichtige Teilnahmegebühren, Projekte mit weiterer öffentlicher Kofinanzierung und schulischer Regelunterricht. Anträge für Ferienprojekte sind bis 28. Februar 2026, für das Schuljahr 2026/27 bis 31. März 2026 über die KUMASTA-Datenbank einzureichen; verspätete Anträge können ebenfalls gestellt, aber nicht bevorzugt bearbeitet werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammensetzung eines Bündnisses aus mindestens drei lokal verankerten Partner:innen, darunter eine Musikschule, eine sozialräumliche Einrichtung und ein formaler Bildungsort oder weiterer Träger kultureller Bildung. Erforderlich sind Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln, ein Nachweis der Zeichnungsberechtigung sowie ein Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid. Die Jury bewertet u. a. Konzept zur Verstetigung, Zielgruppenorientierung und Eigenleistungen wie Personal- oder Raumstellen, die die Bündnispartner:innen einbringen. Ergänzt durch Transfer- und Vernetzungsworkshops stärkt MusikLeben 3 nachhaltige Strukturen für musikalische Teilhabe und Inklusion. Weitere Details und Formulare sind in der aktuellen Ausschreibungspublikation und auf www.vdm-musikleben.de verfügbar.
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