Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Stadt und Land
Wenn Sie das Radverkehrsnetz in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zur Verbesserung und zum gezielten Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Saarland, um einen nachhaltigen, sicheren und verkehrstechnisch modernen Radverkehr zu gewährleisten und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten
- Grunderwerbskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Machbarkeitsstudien
- Potenzialanalysen
- Sanierungen und Instandsetzungen bestehender Radverkehrsinfrastruktur
- Ausgaben für Finanzierung, Skonti, Zinsen, Versicherungen, Verwaltungs- und Betriebskosten
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen müssen bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
- Planung im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder Radverkehrskonzepts ist erforderlich
- Investitionen müssen eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenzials aufweisen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Genehmigungsantrag
- Planunterlagen
- Genehmigungen
Bewertungskriterien
- Bau- und verkehrstechnische Einwandfreiheit
- Integriertes Verkehrskonzept oder Radverkehrskonzept
- Verkehrsbedeutung und Verlagerungspotenzial
Beschreibung
Die Förderrichtlinie „Nachhaltige Mobilität im Saarland – Stadt und Land“ zielt darauf ab, den Radverkehr in Städten, Gemeinden und Landkreisen des Saarlandes zukunftsorientiert auszubauen und sicherer zu machen. Im Rahmen der nachhaltigen Mobilitätsstrategie sollen maßgeblich innovative Infrastrukturprojekte, wie der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen und sicheren Knotenpunkten, umgesetzt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei je nach Finanzkraft der Kommune bis zu 75 %, in finanzschwachen Fällen bis zu 90 % und bei Projekten von besonderem Landesinteresse sogar bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden können. Hierbei werden auch Planungskosten, Baukosten und Grunderwerbskosten im Sinne eines integrierten oder spezifischen Radverkehrskonzeptes berücksichtigt, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen modernen, verkehrssicheren Radverkehr zu realisieren.
Die Richtlinie richtet sich an öffentliche Einrichtungen und fördert ausschließlich Maßnahmen, die den anerkannten technischen Standards und verkehrstechnischen Vorgaben entsprechen. Dazu zählen beispielsweise der getrennte Bau straßenseitiger Radwege, eigenständiger Radwege, Radwegbrücken, Unterführungen sowie verkehrstechnische Ausstattungen wie Beleuchtungsanlagen und Schutzinseln. Die geförderten Maßnahmen müssen über eine positive Prognose hinsichtlich ihres Verlagerungspotenzials verfügen und eine maßgebliche Verkehrsbedeutung für den Berufs- oder Alltagsverkehr aufweisen. Projekte, deren Konzept nicht den integrierten Verkehrsplanungen entspricht oder ausschließlich touristischen Verkehren dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ferner ist die Durchführung der Maßnahmen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden sicherzustellen, sodass auch der Dauerbetrieb und die Instandhaltung unter Beachtung der Sicherheitsstandards garantiert ist.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das zuständige Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Anträge sind bis spätestens zum 30.09. eines jeden Jahres (im Jahr 2030 bis zum 31.05.2030) einzureichen, wobei ein frühzeitiger Vorhabensbeginn nur in Ausnahmefällen mit entsprechender Genehmigung möglich ist. Die eingereichten Unterlagen sollen unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie sämtliche erforderliche Genehmigungsunterlagen enthalten. Die Richtlinie schafft somit einen transparenten Rahmen, in dem Kommunen als Förderberechtigte durch gezielte Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur nicht nur zur Verkehrssicherheit, sondern auch zur nachhaltigen Umweltpolitik und zur Steigerung der Lebensqualität in regionalen und urbanen Räumen beitragen können.