Zuschuss

Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)

Zuschüsse für den Ausbau und die Befestigung von Wirtschaftswegen in ländlichen Gemeinden Nordrhein-Westfalens (bis 10.000 Einwohner) mit 60 % bzw. 70 % Fördersatz (LEADER). Höchstförderung 500.000 € pro Maßnahme. Anträge jährlich bis 15. Januar möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Bis zu 500.000 € pro Maßnahme
Förderquote: 60% - 70%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur (Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege) auf Basis geförderter oder anerkannter ländlicher Wegenetzkonzepte in Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbau und Befestigung vorhandener Wirtschaftswege
  • Bauliche Anlagen (Durchlässe, Brücken)
  • Neubau befestigter Verbindungs- und Wirtschaftswege (Lückenschlüsse)
  • Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes
  • Architektur- und Ingenieurleistungen bis 15% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Erschließung in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf
  • Gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Laufender Betrieb und Unterhaltung
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung in Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern
  • Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse \"Ländlicher Raum 2014–2020\"
  • Vorliegen eines geförderten oder anerkannten ländlichen Wegenetzkonzepts
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis fehlender Tragfähigkeit bzw. Modernisierungserfordernis
  2. Kostenanschlag und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der rechtlichen Zulässigkeit
  4. Nachweis der Flächenverfügbarkeit
  5. Priorisierung bei mehreren Anträgen

Bewertungskriterien

  • Vorliegen eines geförderten oder anerkannten ländlichen Wegenetzkonzepts

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen werden ländliche Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner:innen bei der nachhaltigen Modernisierung ihrer Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege gezielt gefördert. Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie Vereine können Zuschüsse für den Ausbau und die Befestigung vorhandener Wegestrukturen beantragen. Gefördert werden der Neubau befestigter Verbindungs- und Wirtschaftswege (Lückenschlüsse), bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken, Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes sowie Architektur- und Ingenieurleistungen bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Grundlage ist ein gefördertes oder von der Bewilligungsbehörde anerkanntes ländliches Wegenetzkonzept, das eine zukunftsfähige Infrastrukturplanung sicherstellt.

Der Fördersatz beträgt 60 % der anerkannten Kosten und kann im Rahmen regionaler LEADER-Strategien auf 70 % steigen. Pro Maßnahme sind höchstens 500.000 € möglich. Antragsberechtigt sind Kommunen, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- sowie Bodenverbände, sofern die Projekte vor Beginn der Bauarbeiten und innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum 2014–2020“ umgesetzt werden. Nicht gefördert werden unter anderem Landankauf, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Betriebskosten oder Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten. Für die Antragstellung bis zum 15. Januar eines Jahres sind Nachweise zur Tragfähigkeit, Kostenanschlag, Finanzierungsplan, rechtliche Zulässigkeit, Flächenverfügbarkeit und gegebenenfalls eine Priorisierung bei Mehrfachanträgen erforderlich. Dieses Förderangebot stärkt die Mobilität für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, unterstützt den überregionalen Radverkehr und trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Räume bei.

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