Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege (VwV MoLWe)
Förderung für Gemeinden in Baden-Württemberg zur nachhaltigen Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Wege. Letzte Bewilligungen bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Modernisierung zentraler land- und forstwirtschaftlicher Wege in Baden-Württemberg zur Verbesserung von Tragfähigkeit und Breite.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reparaturen von Wegen aufgrund vernachlässigter Unterhaltung
- Aufwendungen für Gemeindeverbindungsstraßen
- Nicht investive Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderfähige Wege sind Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege und Verbindungswege zu Einzelgehöften
- Vorlage eines von der Gemeinde erstellten und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzepts
- Nachweis der Erforderlichkeit der Modernisierung bzw. fehlender Tragfähigkeit oder unzureichender Breite
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über fehlende Tragfähigkeit/Nicht ausreichende Breite und Darlegung des Modernisierungserfordernisses
- Kostenanschlag und Finanzierungsplan mit plausiblen Kostenangaben
- Nachweis über die rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
- Gegebenenfalls Vereinbarungen/Verträge mit den betroffenen Anliegern
- Erklärung, dass der Ausbau nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW) erfolgt
- Erklärung, dass die zur Durchführung der Maßnahme notwendigen Mittel zur Verfügung stehen und die Maßnahme spätestens zwei Jahre nach Bewilligung abgerechnet wird
Beschreibung
Das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ richtet sich an Gemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg, die ihre zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wege zukunftsfähig ausbauen möchten. Gefördert werden Hauptwirtschaftswege, multifunktionale und interkommunale Verbindungsstrecken sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften, deren Tragfähigkeit oder Breite den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Voraussetzung ist die Vorlage eines von der Kommune erstellten und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzepts sowie Nachweise über bauliche Erforderlichkeit und fehlende Tragfähigkeit bzw. unzureichende Breite. Investive Maßnahmen erhalten einen Zuschuss von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 €, bei einer Bagatellgrenze und Abrechnungspflicht spätestens zwei Jahre nach Bewilligung. Nicht erstattet werden Kosten für vernachlässigte Unterhaltungsreparaturen, Gemeindeverbindungsstraßen oder nicht investive Maßnahmen.
Interessierte Kommunalverwaltungen reichen vor Baubeginn einen vollständigen Antrag mit Kostenschätzung, Finanzierungsplan, Erklärungen zur Rechtsgültigkeit und Flurbereinigungsrichtlinie bei der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde ein. Diese leitet die Unterlagen mit Stellungnahme an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung weiter. Die letzte Möglichkeit zur Bewilligung endet am 31. Dezember 2026. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Verwendungsnachweisprüfung, auf deren Grundlage die Auszahlung des Zuschusses erfolgt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg stellt damit die nachhaltige Stärkung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten sicher.
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