Zuschuss

Nahversorger-Investition (NÖ WTF)

Zuschuss bis 10 % (max. € 50.000) für Investitionen ab € 10.000 in Anlagegüter, um die Nahversorgung in niederösterreichischen Gemeinden zu sichern und Individualverkehr zu reduzieren. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

Unternehmensfinanzierung Regionalförderung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.05. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen
Förderquote: 10%

Förderziel

Sicherung der Grundversorgung zur Verbesserung der Lebensqualität in einer Gemeinde durch die Förderung von Investitionen in Anlagegüter mit einem Vorhabensvolumen von mindestens € 10.000,-.

Förderfähige Ausgaben

  • Materielle Vermögenswerte
  • Immaterielle Vermögenswerte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leasing- oder Mietkauffinanzierte Anschaffungen
  • Skonti und Rabatte
  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
  • Rechnungsbeträge unter 200 €
  • Leasingkosten
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens € 10.000 Vorhabensvolumen
  • Maximaler Jahresnettoumsatz € 2.500.000 pro Betriebsstätte
  • Maximal 10 Betriebsstätten
  • Verkaufsfläche max. 500 m² pro Betriebsstätte
  • Lebensmittelvollsortiment (für Lebensmittelhändler)
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Gesamtkostenaufstellung
  3. Jahresabschluss/Bilanz
  4. Behördlich genehmigter Bauplan
  5. Bau- und gewerbebehördliche Genehmigungsbescheide
  6. Anträge bei anderen Förderstellen

Beschreibung

Das Nahversorger-Investitionsprogramm unterstützt kleine Einzelhandelsunternehmen des täglichen Bedarfs in ganz Niederösterreich bei zukunftsweisenden Investitionen in Anlagegüter ab einem Mindestvolumen von € 10.000. Ziel ist es, durch gezielte Modernisierungen und Qualitätssteigerungen in Sortiment und Erscheinungsbild die Grundversorgung in ländlichen Gemeinden zu sichern und zugleich den Individualverkehr zu entlasten. Gefördert werden materielle und immaterielle Vermögenswerte mit einer Fördersumme von bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben (maximal € 50.000). Anspruchsberechtigt sind Betriebe mit höchstens zehn Niederlassungen und einem Jahresnettoumsatz von bis zu € 2.500.000 pro Betriebsstätte, darunter Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien, Fleischereien, Drogerien sowie Fachgeschäfte für Textilien, Schuhe und Elektrogeräte. Voraussetzung ist u. a. eine Verkaufsfläche von maximal 500 m² pro Standort, ein Vollsortiment bei Lebensmittelhändler:innen und Öffnungszeiten an mindestens fünf Tagen pro Woche.

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Projektaktivitäten über das digitale Wirtschaftsförderungsportal und ist bis 31. Dezember 2026 möglich. Zum Einreichen gehören eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Gesamtkostenaufstellung sowie Jahresabschluss/Bilanz, behördliche Baupläne und Genehmigungen sowie Nachweise über etwaige Parallelförderungen. Nach positiver Prüfung wird ein rechtsverbindlicher Fördervertrag abgeschlossen, der Auszahlungsmodalitäten, Berichtspflichten und Evaluierungsmaßnahmen umfasst. Eine transparente Abwicklung sowie klare Vorgaben zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten gewährleisten Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Damit trägt das Programm entscheidend zur Stärkung lokaler Nahversorger:innen und zur Verbesserung der regionalen Lebensqualität bei.

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