Zuschuss

Naturwissenschaftlicher Verein Mietkosten-Rückerstattung

Das Land Kärnten erstattet dem Naturwissenschaftlichen Verein für Kärnten jährlich die Ausgaben der Jahresmiete (ohne Betriebskosten) für sein Vereinslokal in Klagenfurt am Wörthersee. Fortlaufend und ohne Antragsfrist.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung dient der Rückerstattung der Mietkosten (ohne Betriebskosten) des Vereinslokals des Naturwissenschaftlichen Vereins für Kärnten, um dessen Aufgaben und Vereinsbetrieb in Klagenfurt am Wörthersee sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Jahresmiete (ohne Betriebskosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Förderantragsformular
  • Vorlage des Verwendungsnachweises

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterzeichnetes Förderantragsformular
  2. Mietkosten-Vorschreibung
  3. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Der Naturwissenschaftliche Verein Mietkosten-Rückerstattung des Landes Kärnten stellt eine kontinuierlich verfügbare Förderung für gemeinnützige Organisationen dar, die den jährlichen Mietzins (ohne Betriebskosten) für das Vereinslokal in Klagenfurt am Wörthersee zu 100 % rückerstattet. Ziel der Zuwendung ist die finanzielle Entlastung des Naturwissenschaftlichen Vereins für Kärnten, damit dessen wissenschaftliche und bildungsbezogene Aktivitäten sowie der Vereinsbetrieb nachhaltig gesichert werden können. Durch diesen Zuschuss wird gewährleistet, dass Räumlichkeiten für Vorträge, Workshops und öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen, in denen Forschungsergebnisse präsentiert und interdisziplinäre Vernetzungen gestärkt werden.

Für die Beantragung sind ein ausgefülltes und unterzeichnetes Förderantragsformular sowie der Nachweis der Mietkosten-Vorschreibung erforderlich. Ergänzend ist nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis in Form saldierter Originalbelege einzureichen. Die Abwicklung erfolgt bei der Abteilung 14 – Kunst und Kultur im Amt der Kärntner Landesregierung, die als Fördergeberin die Einhaltung der Richtlinien gemäß Kärntner Kulturförderungsgesetz überwacht. Eine feste Frist existiert nicht, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können. Die unbürokratische Antragstellung ohne Anmeldung im E-Government-Portal bzw. per Online-Formular in Deutsch oder Slowenisch erleichtert den Prozess. Mit dieser Förderung wird der Naturwissenschaftliche Verein entlastet und kann sich voll auf seine Kernaufgabe – die Vermittlung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in Kärnten – konzentrieren.

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