Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen mit zinsvergünstigtem Darlehen, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen in Hamburg.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neubaus von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen in Hamburg sowie Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude und barrierereduzierte Grundausstattung.
Förderfähige Ausgaben
- Grundstückserwerb
- Neubau von Mietwohnungen
- Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude
- Barrierereduzierte Grundausstattung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigenkapital in der Regel rund 20 Prozent
- Erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Vorgaben für Wohnungsgrößen, Grundrisse und Bauausführung
- Belegungs- und Mietpreisbindungen
- Eigentum oder Erbbaurecht an geeignetem Grundstück
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis Eigenkapital
- Nachweis Leistungsfähigkeit
- Pläne und Nachweise gemäß Förderrichtlinie
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt mit dem „Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg“ einen Schwerpunkt auf bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Gefördert werden Investor:innen, Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte, die Neubauvorhaben oder Erweiterungen bestehender Gebäude realisieren und barrierereduzierte Grundausstattungen errichten. Das Programm kombiniert ein zinsverbillgtes Darlehen mit einmaligen Baukostenzuschüssen sowie laufenden Zuschüssen über eine Bindungsdauer von bis zu 30 Jahren. Ziel ist insbesondere die Schaffung von Wohnungen für Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und vordringlich Wohnungssuchende. Geförderte Vorhaben müssen den Vorgaben zu Wohnungsgrößen, Grundrissen und Bauausführung entsprechen und sind an Belegungs- und Mietpreisbindungen gebunden.
Voraussetzung für eine Bewilligung sind in der Regel rund 20 Prozent Eigenkapital, eine nachgewiesene Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit. Förderfähige Ausgaben umfassen Grundstückserwerb, Neubau von Mietwohnungen, Gebäudeveränderungen und barrierereduzierte Ausstattungen. Das modulare Förderkonzept besteht aus einem verpflichtenden Grundmodul, das sich mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren lässt. Der Antrag ist jederzeit vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen; erforderliche Unterlagen sind unter anderem das Antragsformular, Nachweise zu Eigenkapital und Leistungsfähigkeit sowie Baupläne gemäß Förderrichtlinie. Nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg darf mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Das Programm bietet eine langfristige Unterstützung für preisgünstigen Mietwohnungsbau und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Stadtentwicklung in Hamburg.